Vorlage·FB 36/0255/WP18·7. März 2023

Verwendung von Ersatzgeldern

Inhalt

Beratungsfolge

Kenntnisnahme
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ersatzgelder für Eingriffe in Natur und Landschaft fließen in Projekte zum Schutz und zur Aufwertung städtischer Grünflächen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Naturschutzbeirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Ersatzgeld ist zu leisten, wenn die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht zu vermeiden oder der Eingriff nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu ersetzen ist (vgl. Bundesnaturschutzgesetz § 15 Abs. 6). Mit Inkrafttreten des neuen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) am 25. November 2016 haben sich die Ersatzgeldbestimmungen geändert. Nach § 31 (4) LNatschG NRW ist das Ersatzgeld nunmehr innerhalb von vier Jahren durch die untere Naturschutzbehörde in ihrem Bereich zweckentsprechend einzusetzen, sofern nicht fachliche Gründe entgegenstehen. Für die Verwendung der Ersatzgelder stellen die unteren Naturschutzbehörden Listen auf, die durch aktuell notwendige Maßnahmen modifiziert werden können. Die Listen sind dem Naturschutzbeirat vorzustellen. Dem Naturschutzbeirat wurdein seiner Sitzung am 14.09.2021eine Liste über die Verwendung der Ersatzgelder vorgestellt, diese Liste wurde in der Sitzung am 26.04.2022 um eine weitere Naturschutzmaßnahme ergänzt (Waldrandentwicklung im Bereich der Lütticher Straße). Wie bereits in den vergangenen Jahren, sollen auch in diesem Jahr und in den Folgejahren die Ersatzgelder für die nachfolgenden Maßnahmen verwendet werden:

  • Landschaftsschutz mit Projektträgern (jährlich ca. 64.000 €).
  • städtischer Anteil an der Finanzierung der Naturschutzstation (2023 = 3.884,04 €)
  • städtischer Anteil im Rahmen der Förderung nach den Förderrichtlinien Naturschutz (= ca. 6.600 €)
  • aufwertende Naturschutzmaßnahmen (u.a. Entwicklungspflege Waldrandentwicklung)

Darüber hinaus ist in diesem Jahr im Bereich Walheim der Erwerb einer ca. 11.000 m² großen Grünlandfläche für ca. 61.000 € geplant, die anschließend durch entsprechende Bewirtschaftung (Extensivierung, Einschränkung der Weidezeiten) naturschutzfachlich aufgewertet werden soll.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

1 Straße

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Projekt: Ersatzgeldverwendung Naturschutz

Zum Projekt

Die Stadt Aachen verwendet Ersatzgelder für Naturschutzmaßnahmen, darunter Landschaftsschutzprojekte, die Förderung der Naturschutzstation und den Erwerb einer Grünlandfläche in Walheim zur naturschutzfachlichen Aufwertung.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Umwelt & NaturMaßnahme geplant14. Sept. 2021 – 7. März 20232 Vorlagen

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Worum geht es?

Ersatzgelder für Eingriffe in Natur und Landschaft fließen in Projekte zum Schutz und zur Aufwertung städtischer Grünflächen.

Projekt

Ersatzgeldverwendung Naturschutz

Auch: Naturschutzmaßnahmen, Landschaftsschutz

Kategorien

Umwelt & Natur

Schlagworte

BiotopschutzGrünflächenentwicklungArtenschutz

Betroffene Gruppen

AnwohnerNaturschützer

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Kornelimünster/Walheim

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
8.2.2026
Technische Details