Vorlage·FB 52/0107/WP18·15. Juni 2023

Förderung vereinseigener Baumaßnahmen- Antrag des 1. Aachener Skateboard Club e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für den Bau einer Überdachung für die Skater-Anlage

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Eine Skater-Anlage in Aachen wird wetterfest: Der Verein erhält einen Zuschuss für eine Überdachung, um ganzjährig trainieren zu können.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf der Baumaßnahme an und beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Jahr 2024, dem Verein 1. Aachener Skateboard Club e.V. für den Bau einer Teilüberdachung für die Skater-Anlage einen städtischen Zuschuss in Höhe von 9.900,00 € zur Verfügung zu stellen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Verein 1. Aachener Skateboard Club e.V. ist in der Ausübung, Förderung, Pflege und Verbreitung des Skatesports aktiv. Die Mitgliederzahlen des Vereins sind in den letzten fünf Jahren tendenziell gestiegen und betragen in diesem Jahr 77 Mitglieder.

Mit Schreiben vom 25.03.2023 hat der Verein 1. Aachener Skateboard Club e.V.einen Antrag auf Zuschuss für den Bau einer Teilüberdachung für die Skater-Anlage, welche sich in direkter Nähe zum Vennbahnweg am Eisenbahnweg befindet, gestellt.Mit dem beantragten Zuschuss soll die Überdachung einer Minirampe in dieser Anlage finanziert werden, damit auch bei „Wind und Wetter“ die Möglichkeit besteht zu trainieren. Das Pachtverhältnis für das Grundstück hat eine Laufzeit bis zum 31.03.2035. Die allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß Abschnitt I Nr. 1 der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen werden erfüllt.

Insgesamt betragen die geplanten Kosten für den Bau der Überdachung laut Kostenvoranschlag des Vereins 33.000,00 €.Diese werden durch Eigenmittel und Eigenleistung in Form von Arbeitsleistung durch Vereinsmitglieder finanziert.

Gemäß Abschnitt III Nr. 2.3 der Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen können Zuschüsse von bis zu 30 % der als förderungsfähig anerkannten Kosten gewährt werden. Bei den geplanten Gesamtkosten in Höhe von 33.000,00 € ergibt sich somit eine Förderung in Höhe von 9.900,00 €.

Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung stehen im investiven Bereich für das Haushaltsjahr 2024 beim Produkt 080202, PSP-Element 5-080202-900-00100-900-1 – Zuschuss zum Bau vereinseigener Sportstätten / 78180000 25.000,00 € zur Verfügung.

Mit Schreiben vom 27.03.2023 hat der Verein eine Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn erhalten.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

25.000 €

25.000 €

75.000 €

75.000 €

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

2 Straßen

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Dokument

Sammeldokument öffentlich12.8 MB
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KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Eine Skater-Anlage in Aachen wird wetterfest: Der Verein erhält einen Zuschuss für eine Überdachung, um ganzjährig trainieren zu können.

Projekt

Skateboard-Anlage Überdachung

Auch: 1. Aachener Skateboard Club

Kategorien

Sport

Schlagworte

VereinsförderungSportstättenJugendförderung

Betroffene Gruppen

SkaterJugendlicheVereinsmitglieder

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
8.2.2026
Technische Details