Sportgeräteförderung·39 VorlagenKI
Vorlage·FB 52/0125/WP18·6. Dezember 2023

Zuschuss zur Beschaffung von Sportgeräten

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Sportvereine in Aachen erhalten finanzielle Unterstützung für dringend benötigte Sportgeräte – von Fußballtoren bis zu Trainingsmatten.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt die Beschaffung von folgenden Sportgeräten zu bezuschussen:

Aachener TSV Alemannia 1900 e.V.

Zwei Fußballtore

749,98 €

Turnverein 1885 Richterich e.V.

AirTrack-Matte

1.039,02 €

Aachener Kraftsport e.V.

Kombinationsrack

474,75 €

TV Eintracht 1909 Aachen-Walheim e.V.

Ringermatte

2.082,50 €

Gesamtsumme

4.346,25


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen gewährt, nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien, Aachener Sportvereinen einen Zuschuss für die Beschaffung von Sportgeräten.

Die Fußball-Jugendabteilung des Aachener TSV Alemannia 1900 e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung von zwei vereinseigenen Fußballtoren gestellt. Diese werden benötigt, da die aktuellen Tore nach langjährigemVerschleiß nicht mehr zu reparieren sind. Laut vorliegendem Angebot betragen die Gesamtkosten für die Anschaffung der beiden Fußballtore 2.999,90 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten würde sich für den Aachener TSV Alemannia 1900 e.V. ein Zuschuss in Höhe von 749,98 € ergeben. Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung hat der Verein bereits mit Schreiben vom 25.07.2023 erhalten.

Der Turnverein 1885 Richterich e.V.hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung einer vereinseigenen AirTrack-Matte gestellt. Die Matte wird als Unterlage für die Turn- und Cheerleading-Showtanzgruppen benötigt, um diesen ein effektives und zugleich gesundes Training anbieten zu können. Die Kosten der AirTrack-Matte betragen laut vorliegendem Angebot 4.156,08 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten würde sich für den Turnverein 1885 Richterich e.V. ein Zuschuss in Höhe von 1.039,02 € ergeben. Die Genehmigung zur vorzeitigen Beschaffung hat der Verein bereits mit Schreiben vom 06.10.2023 erhalten.

Der Aachener Kraftsport e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung eines Kombinationsracks gestellt. Die Wettkampfregularien des Kraftdreikampfs schreiben u.a. vor, dass die bei Wettkämpfen eingesetzten Hanteln, Gewichtsscheiben und Kombinations-Racks auf einer Positivliste des Verbands eingetragen sein müssen. Bisher hat der Verein hierfür auf ein Rack eines befreundeten Vereins zurückgegriffen, welches allerdings 2024 nicht mehr zugelassen ist. Um weiterhin wettkampfkonform zu sein, soll nun ein neues Kombinationsrack beschafft werden. Die Anschaffungskosten betragen laut vorliegendem Angebot 1.899,00 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten würde sich für den Aachener Kraftsport e.V. ein Zuschuss in Höhe von 474,75 € ergeben.

Der TV Eintracht 1909 Aachen-Walheim e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung einer vereinseigenen Ringermatte gestellt. Diese Matte wird benötigt, um allen Ringkampfsportler*innen weiterhin einen angemessenen und vor allem gefährdungsfreien Trainingsbetrieb bieten zu können. Nur so kann der Verein der nachhaltig gestiegenen Anzahl der Sportler*innen ein adäquates Training gewährleisten und Trainingsverletzungen ausreichend vorbeugen.Die Kosten der Ringermatte betragen laut vorliegendem Angebot 8.330,00 €. Bei einem Zuschuss von 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten würde sich für den TV Eintracht 1909 Aachen-Walheim e.V. ein Zuschuss in Höhe von 2.082,50 € ergeben.

Der fortgeschriebene Haushaltsansatz 2023 beträgt für die Anschaffung von Sportgeräten 14.621,28€. Bisher wurde für sechs Anträge ein Betrag in Höhe von insgesamt 10.275,03 € bewilligt.

Für die vier neuen Anträge sind Mittel in Höhe von 4.346,25 € erforderlich.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

10.000 €

14.621,28 €

30.000 €

30.000 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Zum PSP-Element 4-080202-803-2 / 5318000 steht ein fortgeschriebener Ansatz in Höhe von 10.275,03 € zur Verfügung. Dieser Betrag wurde durch die Verlagerung von Mitteln in Höhe von 4.346,25 € vom PSP-Element 4-080202-801-6 / 53180000 „Zuschuss für die Unterhaltung vereinseigener Sportstätten“ auf 14.621,28 € aufgestockt.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

x

nicht

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich134.3 KB
PDF-Viewer wird geladen...

Projekt: Sportgeräteförderung

Zum Projekt

Die Stadt Aachen gewährt zwei Sportvereinen Zuschüsse für die Anschaffung von Sportgeräten in Höhe von insgesamt 3.984,53 Euro.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

SportMaßnahme geplant24. Mai 2012 – 19. Mai 202639 Vorlagen

Weitere Vorlagen in diesem Projekt

Projektzuordnung per KI erkannt – automatisch gruppiert, kann Fehler enthalten.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Sportvereine in Aachen erhalten finanzielle Unterstützung für dringend benötigte Sportgeräte – von Fußballtoren bis zu Trainingsmatten.

Projekt

Sportgeräteförderung

Strategien & Programme

Sportförderrichtlinien Aachen

Kategorien

Sport

Schlagworte

VereinsförderungSportinfrastrukturNachwuchsförderung

Betroffene Gruppen

SportvereineJugendlicheSportler

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
8.2.2026
Technische Details