Vorlage·FB 11/0160/WP18·13. Dezember 2023

Eingruppierung Beigeordnete: Eingruppierung von Herrn Beigeordneten Prof. Dr. Manfred Sicking (Dez VI) in die Besoldungsgruppe B 6 LBesO B aufgrund der Änderung der Eingruppierungsverordnung und des Aufstiegs der Stadt Aachen in die nächst höhere Einwohner*innengrößenklasse zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Beigeordneter wird aufgrund gestiegener Anforderungen und Einwohnerzahlen in eine höhere Besoldungsgruppe eingestuft.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt Herrn Beigeordneten Prof. Dr. Manfred Sicking (Dez VI) aufgrund der Änderung der Eingruppierungsverordnung (EingrVO) und des Aufstiegs der Stadt Aachen in die nächst höhere Einwohner*innengrößenklasse nach § 2 Abs. 6 EingrVO in die Besoldungsgruppe B 6 LBesO B zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Anwendung des § 20 Abs. 3 S. 2 LBesG für 3 Monate rückwirkend einzugruppieren.

Sibylle Keupen

Oberbürgermeisterin

Erläuterungen

Erläuterungen:
Herr Prof. Dr. Sicking wurde im Rahmen seiner Wiederwahl in der Sitzung des Rates am 06.11.2019 nach § 2 Abs. 4 EingrVO in die bei derEinwohner*innengrößenklasse von 150.001 bis 250.000 geltende Höchstbesoldungsgruppe B 5 LBesO B eingruppiert.

Steigt eine Gemeinde in eine höhere Einwohner*innengrößenklasse auf, können nach § 2 Abs. 6 EingrVO die Wahlbeamt*innen, die sich bereits einer Wiederwahl gestellt haben und im Rahmen der Wiederwahl in die Höchstbesoldungsgruppe eingruppiert wurden, erneut in die Höchstbesoldungsgruppe der dann höheren Einwohner*innengrößenklasse eingruppiert werden.

Begründet wird dies damit, dass bereits in der nach Wiederwahl gewährten Einstufung in eine höhere Besoldungsgruppe eine größere individuelle Leistungserwartung zum Ausdruck kommt, die einen besoldungsrechtlich zulässigen weiteren Gesichtspunkt für die Bewertung dieses statusrechtlichen Amtes und für seine Differenzierung gegenüber anderen Ämtern beinhaltet und die amtsgemäße Besoldung festlegt.

Hierfür ist eine statusbestimmende Ermessensentscheidung durch den Rat der Stadt erforderlich.

Aufgrund der Komplexität der vielfältigen Themenfelder im Dezernat VI mitsamt der hervorgehobenen Bedeutung der regionalen Wirtschaftsförderung sowie des Sozialbereichs und dessen Rolle insbesondere in Krisenzeiten sowie der anhaltenden Flüchtlingsproblematik ist die individuelle Leistungserwartung auch bei gestiegener Einwohner*innenzahl von besonderer Bedeutung, so dass in Anbetracht des Umfangs, der Schwierigkeit und der Bedeutung der Aufgaben des konkreten Amtes die Voraussetzungen für die Eingruppierung von Herrn Prof. Dr. Manfred Sicking nach § 2 Abs. 6 EingrVO in die Höchstbesoldungsgruppe B 6 LBesO B gegeben sind.

Die Eingruppierung in die Höchstbesoldungsgruppe B 6 LBesO B erfolgt nach Artikel 2 der zwölften Verordnung zur Änderung der Eingruppierungsverordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt und unter Anwendung des § 20 Abs. 3 Satz 2 LBesG mit Rückwirkung von drei Monaten.

Im Weiteren wird auf die Erläuterungen in der Vorlage zu den Auswirkungen der Änderung des § 7 Eingruppierungsverordnung und der gestiegenen Einwohner*innenzahl der Stadt Aachen auf die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten verwiesen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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0

Abschreibungen

0

0

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0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich ab dem Zeitpunkt der Eingruppierung in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den zu zahlenden Dienstbezügen nach Besoldungsgruppe B 5 Landesbesoldungsordnung B Nordrhein-Westfalen und Besoldungsgruppe B 6 Landes-besoldungsordnung B Nordrhein-Westfalen.

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich132.9 KB
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Projekt: Eingruppierung kommunaler Wahlbeamt:innen

Zum Projekt

Aufgrund der gestiegenen Einwohnerzahl Aachens wird die Eingruppierung eines Beigeordneten in eine höhere Besoldungsgruppe beschlossen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

RatsbetriebMaßnahme geplant13. Dez. 2023 – 13. Dez. 20232 Vorlagen
Projektzuordnung per KI erkannt – automatisch gruppiert, kann Fehler enthalten.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Ein Beigeordneter wird aufgrund gestiegener Anforderungen und Einwohnerzahlen in eine höhere Besoldungsgruppe eingestuft.

Projekt

Eingruppierung kommunaler Wahlbeamt:innen

Auch: Besoldungsanpassung

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

BesoldungEingruppierungsverordnungEinwohnerentwicklung

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
8.2.2026
Technische Details