Haushaltsplanberatungen 2024 des Finanzausschusses
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss beschließt die Teilergebnispläne der dem Ausschuss zugeordneten Produkte
(ausschließlich der Personalaufwendungen) entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2024 nebst
mittelfristiger Finanzplanung 2025 bis 2027, einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen.
Der Finanzausschuss beschließt darüber hinaus, die im Teilfinanzplan veranschlagte konsumtive
Finanzplanung und die Investitionsplanung sowie die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre
2024 bis 2027 der zugehörigen Produkte, einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen.
Der Finanzausschuss beschließt abschließend die zugehörigen Produktblätter, einschließlich der in
der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Ratssitzung der Stadt Aachen am 13.12.2023 wurde der Haushaltsplanentwurf 2024 mit seinen
Anlagen eingebracht (Vgl. Vorlage FB 20/0202/WP18).
Den Fraktionen, den nicht fraktionsangehörigen Ratsmitglieder*innen und den Geschäftsführer*innen
der Fachausschüsse werden als Grundlage für die Haushaltsplanberatungen darüber hinaus
- die ausschussbezogenen, kontenscharfen Auswertungen und
- die ausschussbezogene und kontenscharfe 1. Veränderungsnachweisung (sofern vorhanden)
zur Verfügung gestellt.
Dieser Vorlage beigefügt sind die Unterlagen zur Beratung des Haushaltsplanentwurfs der originär dem Finanzausschuss zugeordneten Produkte, demnach
- Anlage 1: Kontenscharfe Darstellung des Entwurfs für den Finanzausschuss.
Sofern sich verwaltungsseitige Veränderungen in der Planung ergeben, wird hierzu eine weitere Anlage nachgereicht.
Für die Beratung der Veränderungsnachweisungen, welche die durch die Fachausschüsse
getroffenen Beschlüsse enthalten werden, wird eine separate Vorlage erstellt. Die Beratung dieser Vorlage ist in der bündelnden Sitzung des Finanzausschusses am 05.03.2024 sowie in der Sitzung des Rates am 13.03.2024 vorgesehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Abhängigkeit der getroffenen Beschlüsse.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Dokument
Projekt: Haushalt 2024
Zum ProjektDer Haushaltsplan 2024 der Stadt Aachen wird mit der 2. Veränderungsnachweisung zur Beratung vorgelegt. Diese enthält Anpassungen aus den Fachausschüssen und der Verwaltung.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Finanzieller Zwischenbericht 4. Quartal 2024 (01.01. bis 31.12.2024) nach § 20 EigVO NRW nebst Erläuterungen E 88/0179/WP18 · 14. Mai 2025
- Finanzieller Zwischenbericht 1. Quartal 2024 (01.01. bis 31.03.2024) nach § 20 EigVO NRW nebst ErläuterungenE 88/0092/WP18 · 25. Juni 2024
- Haushaltsplanberatungen 2024 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027FB 61/0854/WP18 · 29. Feb. 2024
KI-Analyse
Projekt
Haushalt 2024
Kategorien
Schlagworte
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Geändert
- 8.2.2026