Haushaltsplanberatung Fachbereich 02
Inhalt
Erläuterungen
Der Haushaltsplan für 2024 wird beraten – welche Schwerpunkte setzt der Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa?
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung beschließt die Teilergebnispläne und die Teilfinanzpläne sowie die Investitionsplanung des Produktes 150103 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2024 und der mittelfristigen Finanzplanung.
Der Ausschuss beschließt die Produktblätter in der vorgelegten Form.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Entwurf des Haushaltsplans 2024 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung wurde am 13.12.2023 in den Rat der Stadt Aachen eingebracht und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.
Grundlage für die Beratung sind die vom Fachbereich Finanzsteuerung übersandten und der Vorlage beigefügten ausschussbezogenen Unterlagen. Die Anlage „Haushaltsplanentwurf 2024 Digitalisierung (übergreifend)“ wird dem Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung zur Kenntnis vorgelegt und enthält Sachkonten, welche in anderen Ausschüssen beraten werden, aber einen Bezug zur Digitalisierung aufweisen.
Für den Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa berät der Ausschuss für Digitalisierung das Produkt 150103.
Für die in den einzelnen Produkten veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen/-auszahlungen sind keine gesonderten Beschlüsse der Fachausschüsse mehr erforderlich, da diese gesondert im Personal- und Verwaltungsausschuss beraten werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Dokument
Projekt: Haushalt 2024
Zum ProjektDer Haushaltsplan 2024 der Stadt Aachen wird mit der 2. Veränderungsnachweisung zur Beratung vorgelegt. Diese enthält Anpassungen aus den Fachausschüssen und der Verwaltung.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Finanzieller Zwischenbericht 4. Quartal 2024 (01.01. bis 31.12.2024) nach § 20 EigVO NRW nebst Erläuterungen E 88/0179/WP18 · 14. Mai 2025
- Finanzieller Zwischenbericht 1. Quartal 2024 (01.01. bis 31.03.2024) nach § 20 EigVO NRW nebst ErläuterungenE 88/0092/WP18 · 25. Juni 2024
- Haushaltsplanberatungen 2024 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027FB 61/0854/WP18 · 29. Feb. 2024
KI-Analyse
Worum geht es?
Der Haushaltsplan für 2024 wird beraten – welche Schwerpunkte setzt der Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa?
Projekt
Haushalt 2024
Auch: Haushaltsplanberatung 2024
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Geändert
- 8.2.2026