Haushalt 2024·27 VorlagenKI
Vorlage·FB 52/0131/WP18·6. Februar 2024

Haushaltsberatungen 2024 für den Produktbereich 08-Sportförderung

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie sieht die finanzielle Planung für den Sportbereich im städtischen Haushalt 2024 aus? Die Beratungen dazu stehen an.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne (konsumtiver Teil) des Produktbereiches 08 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2024 mit dem Finanzzeitraum 2024 – 2027unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweisung, einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen.

Der Sportausschuss beschließt darüber hinaus, die in den Teilfinanzplänen 2024 veranschlagten Investitionen (für die Jahre 2024 – 2027) sowie die Verpflichtungsermächtigungen im Produktbereich 08 unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweisung, einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen.

Die Übersicht über die aufgrund § 13 KomHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen nimmt der Sportausschuss zur Kenntnis.

Er beschließt die Produktblätter in der vorgelegten Form einschließlich in der Sitzung beschlossener Einzelveränderungen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2024 einschließlich Finanzplanung bis 2027 wurde am 13.12.2023

in den Rat der Stadt eingebracht und zur weiteren Beratung an die Gremien verwiesen.

Die ausschussbezogenen Beratungsunterlagen sind beigefügt. Die Unterlagen bezüglich der Veränderungsnachweisung werden nachgereicht. Hierzu sich eventuell noch ergebende Veränderungen werden in der Sitzung bekannt gegeben.

Soweit in den bis zur Sitzung des Sportausschusses erfolgten Haushaltsberatungen der Bezirksvertretungen Beschlüsse zum Produktbereich 08– Sportförderung gefasst werden, die nicht mit den vorliegenden Angaben übereinstimmen, werden diese in der Sitzung bekannt gegeben.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

x

nicht

nicht bekannt

Dokument

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Projekt: Haushalt 2024

Zum Projekt

Der Haushaltsplan 2024 der Stadt Aachen wird mit der 2. Veränderungsnachweisung zur Beratung vorgelegt. Diese enthält Anpassungen aus den Fachausschüssen und der Verwaltung.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Haushalt & FinanzenAbgeschlossen13. Dez. 2023 – 14. Mai 202527 Vorlagen
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Worum geht es?

Wie sieht die finanzielle Planung für den Sportbereich im städtischen Haushalt 2024 aus? Die Beratungen dazu stehen an.

Projekt

Haushalt 2024

Auch: Haushaltsplan 2024, Finanzplanung 2024-2027

Kategorien

Haushalt & FinanzenSport

Schlagworte

SportförderungHaushaltsplanungFinanzsteuerung

Betroffene Gruppen

SportvereineBürgerinnen und Bürger

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
8.2.2026
Technische Details