Vorlage·FB 56/0370/WP18·1. Februar 2024

Anträge der Träger der freien Wohlfahrtspflege auf Zuschussgewährung für das Jahr 2024

Inhalt

Beratungsfolge

Geändert beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie unterstützt die Stadt soziale Einrichtungen in Aachen? Die Förderung freier Wohlfahrtspflege steht zur Entscheidung an.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie entscheidet über die Höhe der an die freien Träger der Wohlfahrtspflege für das Haushaltsjahr 2024, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2024, zu gewährenden Zuschüsse.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Zuwendungsbescheide an die Träger der freien Wohlfahrtspflege sind zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Für das Jahr 2024 haben die TrägerAnträge auf Gewährung und Erhöhung der Zuschüsse gestellt. Sofern die Träger ihre Erhöhungsbegehren mit den allgemeinen Kostensteigerungen begründen, werden diese Anträge hiermit innerhalb einer (Sammel-)Vorlage dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie zur Entscheidung vorgelegt. Diese betrifft alle Fälle der beigefügten Übersichtstabelle (Anlage 1), mit Ausnahme des Antrags des Caritasverbands zur Beratungsstelle für Wohnungslose im Café Plattform (laufende Nummer 9 der Liste), zu dem der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in gleicher Sitzung eine gesonderte Vorlage erhält.

Für alle übrigen Fälle ist der beantragte Erhöhungsbetrag 2024 in der letzten Spalte der Tabelle ausgewiesen. Diese beantragten Erhöhungen summieren sich auf insgesamt 120.700 Euro. Prozentual betrachtet weisen die Erhöhungsbeträge für das Jahr 2024 eine Bandbreite von 0 % (Antrag des WABe e.V.; laufende Nummer 10) bis 25,1 % (Antrag des Diakonischen Werks zum interkulturellen Begegnungszentrum – Inzel; laufende Nummer 8) gegenüber der Förderung des Vorjahrs auf. Die Anträge im Einzelnen sind als Anlage 2 beigefügt.

Eine vollumfängliche Berücksichtigung derausgewiesenen Erhöhungsbeträge würde zu Mehraufwendungen in Höhe der genannten 120.700 Euro im/ab Haushaltsjahr 2024 führen. Eine Deckung dieser Mehraufwendungen aus Haushaltsmitteln ist nicht gegeben. Zusätzliche Stiftungsmittel zur Deckung der Mehraufwendungen stehen nicht zur Verfügung.

Im Laufe des Jahres 2024 wird die Verwaltung ihre Prüfung fortsetzen, in welchen Fällen die Förderung geeignet ist, sie künftig – 2025 ff. - im Wege einer Leistungsvereinbarung abzuwickeln. Dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie wird dazu zu gegebener Zeit gesondert berichtet.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Falls den in dieser Vorlage behandelten Anträgen der Träger in der jeweils beantragten Höhe zugestimmt wird, ergeben sich summiert jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 120.700 Euro.Eine Deckung der Mehraufwendungen aus Haushaltsmitteln ist nicht gegeben. Zusätzliche Stiftungsmittel zur Deckung der Mehraufwendungen stehen nicht zur Verfügung.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich5.5 MB
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Worum geht es?

Wie unterstützt die Stadt soziale Einrichtungen in Aachen? Die Förderung freier Wohlfahrtspflege steht zur Entscheidung an.

Projekt

Förderung Wohlfahrtspflege

Auch: Zuschüsse freie Wohlfahrtspflege, Sozialförderung

Kategorien

Soziales & Integration

Schlagworte

ZuschussgewährungKostensteigerungLeistungsvereinbarung

Betroffene Gruppen

Soziale EinrichtungenBedürftige

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
8.2.2026
Technische Details