Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten: Anpassungen in den AVV-Tarifbestimmungen
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Wie ändern sich die Tarifbestimmungen im Aachener Verkehrsverbund? Anpassungen bei Fahrradmitnahme und Semesterticket stehen an.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt den Anpassungen der AVV-Tarifbestimmungen zu den genannten Zeitpunkten im beschriebenen Umfang zu und beauftragt die Verbundgesellschaft mit der Beantragung bei der Bezirksregierung Köln.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Anpassungen bei der Fahrradmitnahme durch Kinder im eezy avv-Tarif
Im Rahmen der geplanten Anpassungen der Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW (BB NRW) sowie der NRW-Tarifbestimmungen zu eezy.nrw (siehe auch Vorlage TOP 2.3) bedarf es im Sinne einer landesweit einheitlichen Regelung im Zusammenhang mit eezy entsprechender Anpassungen an den AVV-Tarifbestimmungen hinsichtlich der Fahrradmitnahme bei Kindern in der Anlage 14 „Besondere Tarifbestimmungen für eezy avv“ zum 01.07.2024.
Analog zu den in TOP 2.3 dargelegten Anpassungen in den NRW-Tarifbestimmungen empfiehlt die Verbundgesellschaft daher die Streichung des aktuellen Abschnittes in den AVV-Tarifbestimmungen. Anstelle dessen soll auf die Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW verwiesen werden.
Die Anpassung in der Anlage 14 der AVV-Tarifbestimmungen würde, wie in Anlage 1 dargestellt, zum 01.07.2024 erfolgen.
- Aufnahme Deutschlandsemesterticket
Mit der Einführung eines bundesweit einheitlichen solidarischen Semestertickets („Deutschlandsemesterticket“) auf Basis des Deutschlandtickets bedarf es der Aufnahme des Deutschlandsemestertickets in die AVV-Tarifbestimmungen. Dezidierte Informationen zu Inhalt und Ausgestaltung des Deutschlandsemestertickets können der Vorlage TOP 1.2 „Deutschlandsemesterticket“ entnommen werden.
Die Anpassung hinsichtlich der Aufnahme des Deutschlandsemestertickets in den AVV-Tarifbestimmungen würde, wie in Anlage 2 dargestellt, zum 01.03.2024 erfolgen.
- Anpassung der Laufzeit des Mobil-ABO StädteRegion Aachen
Die Verlängerung des Piloten des Mobil-ABO StädteRegion Aachen um ein weiteres Jahr gemäß der Vorlage TOP 2.1 hat eine Anpassung (Anlage 3) in den AVV-Tarifbestimmungen zum 01.03.2024 zur Folge.
Dokument
Projekt: AVV-Tarifanpassungen
Zum ProjektDie AVV-Tarifbestimmungen werden zum 1. Januar 2025 in mehreren Punkten angepasst, darunter Kündigungsmodalitäten bei ABOs, Anschlusstickets für Schüler und die Konkretisierung des kleinen Grenzverkehrs.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten (AVV-Tarif)Anpassung der AVV-TarifbestimmungenAVV/0055/WP18 · 19. Mai 2022
- Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten (AVV)Fortschreibung AVV-TarifbestimmungenAVV/0044/WP18 · 17. März 2022
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Worum geht es?
Wie ändern sich die Tarifbestimmungen im Aachener Verkehrsverbund? Anpassungen bei Fahrradmitnahme und Semesterticket stehen an.
Projekt
AVV-Tarifanpassungen
Auch: eezy avv, Deutschlandsemesterticket, Mobil-ABO
Strategien & Programme
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Aachener Verkehrsverbund
- Geändert
- 8.2.2026