AVV-Tarifanpassungen·4 VorlagenKI
Vorlage·AVV/0100/WP18·22. Februar 2024

Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten: Anpassungen in den AVV-Tarifbestimmungen

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie ändern sich die Tarifbestimmungen im Aachener Verkehrsverbund? Anpassungen bei Fahrradmitnahme und Semesterticket stehen an.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt den Anpassungen der AVV-Tarifbestimmungen zu den genannten Zeitpunkten im beschriebenen Umfang zu und beauftragt die Verbundgesellschaft mit der Beantragung bei der Bezirksregierung Köln.


Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Anpassungen bei der Fahrradmitnahme durch Kinder im eezy avv-Tarif

Im Rahmen der geplanten Anpassungen der Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW (BB NRW) sowie der NRW-Tarifbestimmungen zu eezy.nrw (siehe auch Vorlage TOP 2.3) bedarf es im Sinne einer landesweit einheitlichen Regelung im Zusammenhang mit eezy entsprechender Anpassungen an den AVV-Tarifbestimmungen hinsichtlich der Fahrradmitnahme bei Kindern in der Anlage 14 „Besondere Tarifbestimmungen für eezy avv“ zum 01.07.2024.

Analog zu den in TOP 2.3 dargelegten Anpassungen in den NRW-Tarifbestimmungen empfiehlt die Verbundgesellschaft daher die Streichung des aktuellen Abschnittes in den AVV-Tarifbestimmungen. Anstelle dessen soll auf die Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW verwiesen werden.

Die Anpassung in der Anlage 14 der AVV-Tarifbestimmungen würde, wie in Anlage 1 dargestellt, zum 01.07.2024 erfolgen.

  1. Aufnahme Deutschlandsemesterticket

Mit der Einführung eines bundesweit einheitlichen solidarischen Semestertickets („Deutschlandsemesterticket“) auf Basis des Deutschlandtickets bedarf es der Aufnahme des Deutschlandsemestertickets in die AVV-Tarifbestimmungen. Dezidierte Informationen zu Inhalt und Ausgestaltung des Deutschlandsemestertickets können der Vorlage TOP 1.2 „Deutschlandsemesterticket“ entnommen werden.

Die Anpassung hinsichtlich der Aufnahme des Deutschlandsemestertickets in den AVV-Tarifbestimmungen würde, wie in Anlage 2 dargestellt, zum 01.03.2024 erfolgen.

  1. Anpassung der Laufzeit des Mobil-ABO StädteRegion Aachen

Die Verlängerung des Piloten des Mobil-ABO StädteRegion Aachen um ein weiteres Jahr gemäß der Vorlage TOP 2.1 hat eine Anpassung (Anlage 3) in den AVV-Tarifbestimmungen zum 01.03.2024 zur Folge.


Dokument

Sammeldokument öffentlich1.5 MB
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Projekt: AVV-Tarifanpassungen

Zum Projekt

Die AVV-Tarifbestimmungen werden zum 1. Januar 2025 in mehreren Punkten angepasst, darunter Kündigungsmodalitäten bei ABOs, Anschlusstickets für Schüler und die Konkretisierung des kleinen Grenzverkehrs.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

VerkehrMaßnahme geplant17. März 2022 – 10. Okt. 20244 Vorlagen
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Wie ändern sich die Tarifbestimmungen im Aachener Verkehrsverbund? Anpassungen bei Fahrradmitnahme und Semesterticket stehen an.

Projekt

AVV-Tarifanpassungen

Auch: eezy avv, Deutschlandsemesterticket, Mobil-ABO

Strategien & Programme

Nahverkehrsplan Aachen

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

ÖPNVTarifgestaltungFahrradmitnahme

Betroffene Gruppen

FahrgästeStudierendeRadfahrer

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Aachener Verkehrsverbund
Geändert
8.2.2026
Technische Details