Vorlage·FB 01/0452/WP18·31. Januar 2024

Einführung und Verpflichtung der/des 2. ehrenamtlichen Stellvertreterin/Stellvertreters der Oberbürgermeisterin

Inhalt

Beratungsfolge

Kenntnisnahme
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die neu gewählten stellvertretenden Oberbürgermeister werden feierlich in ihr Amt eingeführt und auf ihre Pflichten verpflichtet.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Entfällt


Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach erfolgter Wahl werden die ehrenamtlichen Stellvertreter*innen der Oberbürgermeisterin / des

Oberbürgermeisters durch die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister eingeführt und in

feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet

(§ 67 Abs. 3 GO NW).

Die vorgeschriebene Verpflichtung wird ebenfalls in der Weise vollzogen, dass die

Bürgermeister*innen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können

wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze

beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

Mögliche Ergänzung:

„So wahr mir Gott helfe.“


Dokument

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Worum geht es?

Die neu gewählten stellvertretenden Oberbürgermeister werden feierlich in ihr Amt eingeführt und auf ihre Pflichten verpflichtet.

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

AmtsverpflichtungKommunalverfassung

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Abgeschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
8.2.2026
Technische Details