Nachbereitung zu TOP Ö 5 der Sitzung vom 07.12.2023 Aufklärung zu Teamtagen und ähnlichen internen Veranstaltungen – hier: Sachstandsbericht zur Umsetzung von Maßnahmen
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Wie geht die Verwaltung mit internen Veranstaltungen und Bewirtungskosten um? Neue Regelungen werden eingeführt.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Auf der Basis der im Rechnungsprüfungsausschuss am 07.12.23 vorgetragenen Erkenntnisse über die Finanzierung von Teamtagen und ähnlichen internen Veranstaltungen ergaben sich unterschiedliche seitens der Verwaltung zu ergreifenden Maßnahmen. Diesen wird nachgekommen. Insbesondere konkrete Regelungen über die Handhabung und Finanzierung von fachbereichsübergreifenden Veranstaltungen sowie Regelungen zur Handhabung von Bewirtungsaufwendungen sind im Entwurf erstellt und befinden sich in der Abstimmung. Die Fragestellungen im Rahmen der in einem konkreten Fachbereich festgestellten Auffälligkeiten befinden sich in der internen Bewertung.
Darüber hinaus erfolgen Verbesserungen in der Nachvollziehbarkeit und Auswertung archivierter Buchungsunterlagen.
Für das im Jahr 2025 vorgesehene Mitarbeitendenfest wird mit Blick auf das angestrebte Ziel der Mitarbeiterbindung eine konkrete Kostenplanung im Rahmen der Budgets erstellt.
Bei der weiteren Aufarbeitung seitens der Rechnungsprüfung wurde festgestellt, dass die meisten Eigenbetriebe der Stadt im Rahmen der Ausführung des Wirtschaftsplans Aufwendungen für übergreifende Veranstaltungen wie Weihnachtsfeiern und Sommerfeste in einer durchschnittlichen Höhe von rund 7 Euro pro Mitarbeitenden und Jahr verausgabt hatten, was nicht im Einklang mit der geltenden gesamtstädtischen Handhabung der Haushaltsausführung stand. Begründet wird dies ebenso wie die anlass- und personenbezogenen Zuwendungen für Jubiläen, o.ä. mit der notwendigen Mitarbeitendenbindung und den besonderen Erschwernissen während bzw. nach der Corona-Pandemie. Klarstellende Regelungen werden auch hier getroffen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Wie geht die Verwaltung mit internen Veranstaltungen und Bewirtungskosten um? Neue Regelungen werden eingeführt.
Projekt
Regelungen interne Veranstaltungen
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
- Geändert
- 8.2.2026