Kunst im öffentlichen Raum; Empfehlungen der Kommission zu zwei ObjektenIntendierte dauerhafte Schenkung und intendierte temporäre Schenkung
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Wie entscheidet Aachen über Kunst im öffentlichen Raum? Eine Kommission prüft Schenkungen und deren Wirkung auf das Stadtbild.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 05.02.2024 tagte die Kommission „Kunst im öffentlichen Raum“. Die Tagung der Kommission fand auf der Grundlage des Beschlusses vom Betriebsausschuss Kultur und Theater zur Neustrukturierung der Kommission „Kunst im öffentlichen Raum“ statt.
Die Kommission setzt sich zusammen aus:
Herr Brötz (Dezernent für Bildung, Jugend und Kultur)
Herr Müller (Leitung E 49, Kulturbetrieb)
Frau Birkenstock (Leitung E 49/1, Ludwig Forum für Internationale Kunst)
Herr Borchert (Leitung E 49/1, Suermondt-Ludwig-Museum)
Herr Prof. Dr. Pohle (Leitung E 49/2, Route Charlemagne)
Herr Prof. Dr. Markschies (Lehrstuhl für Kunstgeschichte, RWTH)
Herr Funken (Neuer Aachener Kunstverein)
Frau Loup (BBK Aachen)
Protokoll: Frau Krüger-Schwering (Dez. IV)
Bei Schenkungen von Kunst an die Stadt Aachen soll diese Kommission vorab mit einem kunstorientierten Blick die intendierte Schenkung betrachten und bewerten. Im Vorgespräch vor der Behandlung der Tagesordnungspunkte wurden entscheidende Fragen festgehalten:
-Welche Impulse werden erwartet?
-Kann man künstlerische Stringenz schaffen?
-Welche Perspektive (n) will man verändern?
-Kann man Laufwege im städtischen Raum anregen?
Vereinbart wurde vor der Beratung, dass in einem separaten Termin grundsätzliche Erwartungen und Fragen an Kunst im öffentlichen Raum thematisiert werden sollen. Zudem wurde vereinbart, eine bereits vorhandene Bestandsaufnahme von Kunst im öffentlichen Raum zu aktualisieren und als Grundlage für folgende Kommissionssitzungen zur Verfügung zu halten.
Projekt Rhein-Nadel; intendierte dauerhafte Schenkung
Die intendierte Schenkung besteht aus einer Metallskulptur, die anlässlich des 125-jähringen Bestehens der Rhein-Nadel GmbH auf dem Betriebsgelände aufgebaut wurde. Das ca. 5 Tonnen schwere Objekt stellt eine Nadel dar, um die herum sich kreisförmig eine Art von Wendeltreppe nach oben schlängelt.
In der Diskussion wurden sowohl der Denkmalwert als auch der künstlerische Wert intensiv diskutiert. Die Aspekte des gewünschten Aufstellungsortes, auf dem Rondell vor der ehemaligen Conti-Fabrik, wurden ebenfalls in den Diskussionsprozess mit einbezogen.
Unter Berücksichtigung einer noch zu schaffenden Grundlage für den zukünftigen Umgang mit Schenkungen und den zur Verfügung stehenden Orten für Schenkungen, wurde unter Einbeziehung aller Aspekte (Denkmalwert, künstlerischer Wert, Strahlkraft, bereits vorhandene Erinnerungen an einen Teil der Aachener Industriegeschichte, Sicherheit und Sicherung des Objektes) einvernehmlich ein ablehnendes Votum bzgl. der Annahme gefällt.
Projekt Christian Jankowski; temporäre Positionierung dieses Objektes, das an Mies van der Rohe erinnert
Christian Jankowskis Skulptur/Pavillon Bodybuilding(Mies van der Rohe) wurde an den Neuen Aachener Kunstverein als temporäres Aufstellungsobjekt herangetragen. Der NAK könnte sich vorstellen, dass für eine noch näher zu bestimmende Dauer dieses Objekt im Stadtpark platziert werden könnte. Dieses ca. 24 Tonnen schwere Betonobjekt stellt ein Unikat dar, das auf den in Aachen geborenen weltbekannten Architekten Mies von der Rohe verweist.
In der intensiven Diskussion – an der aus Neutralitätsgründen der Vertreter des NAK nicht teilnahm - wurden analog zum ersten Objekt sämtliche Aspekte von den Mitgliedern der Kommission erörtert. Im Votum der Jury wurde festgehalten, dass es sich bei dieser Arbeit um ein sehr interessantes Kunstwerk handele. Allerdings fehle bislang noch ein kuratorisches Konzept, das für die Bespielung dieses Objektes als notwendig erachtet und auch in Aussicht gestellt wurde.
Ungeklärt seien noch die Fragen des Unterhaltes, der Finanzierung sowie des Abbaus. Zum jetzigen Zeitpunkt konnte daher noch nicht abschließend über eine Aufstellung in Aachen entschieden werden. Grds. überwog ein positives Votum nach Klärung der o.a. Fragen.
In einem weiteren Termin, voraussichtlich nach den Osterferien, soll diese intendierte temporäre Schenkung nochmals beraten werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Je nach Entscheidung der Kommission zu ermitteln.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
X | nicht bekannt |
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
1 Straße
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Dokument
Projekt: Kunst im öffentlichen Raum
Zum ProjektDie Kommission Kunst im öffentlichen Raum lehnt zwei geplante Installationen ab: eine temporäre Skulptur von und die Schenkung einer historischen Reifenwalze der Firma Continental.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- "Kunst im öffentlichen Raum aus der Perspektive Studierender", Vorstellung durch Herrn Prof. MarkschiesE 49/0160/WP18 · 30. Jan. 2025
- Kunst im öffentlichen Raum Schenkungsangebot Büste Ritter Gerardus ChorusE 49/0026/WP17 · 29. Juni 2016
- Kunst im öffentlichen RaumSchenkungsangebot Büste Adolph Heinrich Joseph Sutro (1830-1898)E 49/0025/WP17 · 15. Juni 2016
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Worum geht es?
Wie entscheidet Aachen über Kunst im öffentlichen Raum? Eine Kommission prüft Schenkungen und deren Wirkung auf das Stadtbild.
Projekt
Kunst im öffentlichen Raum
Auch: Kunstkommission, Kunstschenkungen
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Betroffene Gruppen
Handlungstyp
PrüfauftragVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- E 49 - Kulturbetrieb
- Geändert
- 8.2.2026