Vorlage·FB 36/0372/WP18·20. Juni 2024

Kommunale Wärmeplanung - Zwischenbericht und formaler Beschluss

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Aachen erarbeitet einen kommunalen Wärmeplan, um die Wärmeversorgung klimaneutral und zukunftssicher zu gestalten. Ein Zwischenbericht informiert über den Stand.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutznimmt die Ausführungen der Verwaltung und des für die kommunale Wärmeplanung beauftragten Konsortiums zum Bearbeitungsstand der kommunalen Wärmeplanung zur Kenntnis
  2. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung, die Wärmeplanung durchzuführen und diese öffentlich bekannt zu machen.

Der Planungsausschussnimmt die Ausführungen der Verwaltung und des für die kommunale Wärmeplanung beauftragten Konsortiums zum Bearbeitungsstand der kommunalen Wärmeplanung zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Die Stadt Aachen hat den Auftrag zur kommunalen Wärmeplanung im Oktober 2023 an ein externes Konsortium unter Federführung der ENERKO vergeben. Mit der Bestandsanalyse für das Aachener Stadtgebiet wurde im November 2023 begonnen.
    Dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz wird in der Sitzung am 16.04.2024 per mündlichem Vortrag ein Zwischenstand der Ergebnisse und ein Ausblick auf die weitere Bearbeitung der kommunalen Wärmeplanung präsentiert.
  1. Der Rat der Stadt Aachen hatte am 22.08.2022 bereits die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 300.000 € zur Erstellung einer gesamtstädtischen Wärmeplanung beschlossen.
    Das am 01.01.2024 in Kraft getretene Bundesgesetz für die Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze sieht einen offiziellen Beschluss zur Durchführung der Wärmeplanung mit anschließender Information der Öffentlichkeit (§13 Absatz 2 WPG) vor.
    Die Verwaltung empfiehlt daher die Durchführung der Wärmeplanung laut aktueller Gesetzeslage zu beschließen und die Öffentlichkeit über den Beschluss zu informieren.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich131.0 KB
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Projekt: Kommunale Wärmeplanung

Zum Projekt

Die Stadt Aachen beschließt den kommunalen Wärmeplan nach Abschluss der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung. Ziel ist die klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2030.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Energie & KlimaUmsetzung beschlossen24. Aug. 2022 – 9. Juli 20256 Vorlagen
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Worum geht es?

Aachen erarbeitet einen kommunalen Wärmeplan, um die Wärmeversorgung klimaneutral und zukunftssicher zu gestalten. Ein Zwischenbericht informiert über den Stand.

Projekt

Kommunale Wärmeplanung

Auch: KWP Aachen

Kategorien

Energie & Klima

Schlagworte

WärmewendeDekarbonisierungEnergieeffizienzKlimaschutzInfrastruktur

Betroffene Gruppen

HaushalteGewerbetreibendeImmobilienbesitzer

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
8.2.2026
Technische Details