Vorlage·FB 61/0569/WP18-1·26. Juni 2024

8. Nachtrag zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen (Parkgebührenordnung)

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 8. Nachtrag zur Gebührenordnung für Parkscheinautomatenim Gebiet der Stadt Aachen (Parkgebührenordnung).

Erläuterungen

Erläuterungen:

In den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 16.11.2022 und des Mobilitätsausschussesam 01.12.2022 haben die Gremien für die in Ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen und Straßenabschnitte die Einrichtung der Bewohnerparkzonen "U" mit den Erweiterungen der Zonen "J1" und "W" beschlossen (siehe dazu Vorlage - FB 61/0511/WP18 ). Für die Zone "U" (Körner Straße) wurde ein Tagesticket in Höhe von 8 Euro beschlossen. Das Tagesticket kann am Automaten gezogen werden. Die Zone startet am 15.07.2024.

In den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 11.01.2023 und des Mobilitätsausschussesam 12.01.2023 haben die Gremien für die in Ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen und Straßenabschnitte die Einrichtung der Bewohnerparkzonen "Ost 1" und "Ost 3" beschlossen (siehe Vorlage - FB 61/0569/WP18). In der Zone "Ost 1" (Stolberger Straße) soll das Tagesticket am Parkscheinautomat in Höhe von 8 Euro und in der Zone "Ost 3" (Gneisenaustraße) in Höhe von 6 Euro eingerichtet werden. Die Einrichtung der Zone erfolgt voraussichtlich im 3. Quartal 2024.

Für die Umsetzung der v.g. Beschlüsse ist der beigefügte 8. Nachtrage zur Parkgebührenordnung für Parkscheinautomaten erforderlich.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

2 Straßen

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Projekt: Parkgebührenordnung Aachen

Zum Projekt

Die Höchstparkdauer in der Tarifzone 1 wird auf vier Stunden begrenzt, während die Parkgebühren unverändert bleiben.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

VerkehrUmsetzung beschlossen26. Juni 2024 – 17. Sept. 20252 Vorlagen
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KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Projekt

Parkgebührenordnung Aachen

Auch: Bewohnerparkzonen, Parkgebühren

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

ParkraumbewirtschaftungBewohnerparkenGebührenregelung

Betroffene Gruppen

AnwohnerAutofahrerGewerbetreibende

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
8.2.2026
Technische Details