8. Nachtrag zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen (Parkgebührenordnung)
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 8. Nachtrag zur Gebührenordnung für Parkscheinautomatenim Gebiet der Stadt Aachen (Parkgebührenordnung).
Erläuterungen
Erläuterungen:
In den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 16.11.2022 und des Mobilitätsausschussesam 01.12.2022 haben die Gremien für die in Ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen und Straßenabschnitte die Einrichtung der Bewohnerparkzonen "U" mit den Erweiterungen der Zonen "J1" und "W" beschlossen (siehe dazu Vorlage - FB 61/0511/WP18 ). Für die Zone "U" (Körner Straße) wurde ein Tagesticket in Höhe von 8 Euro beschlossen. Das Tagesticket kann am Automaten gezogen werden. Die Zone startet am 15.07.2024.
In den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 11.01.2023 und des Mobilitätsausschussesam 12.01.2023 haben die Gremien für die in Ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen und Straßenabschnitte die Einrichtung der Bewohnerparkzonen "Ost 1" und "Ost 3" beschlossen (siehe Vorlage - FB 61/0569/WP18). In der Zone "Ost 1" (Stolberger Straße) soll das Tagesticket am Parkscheinautomat in Höhe von 8 Euro und in der Zone "Ost 3" (Gneisenaustraße) in Höhe von 6 Euro eingerichtet werden. Die Einrichtung der Zone erfolgt voraussichtlich im 3. Quartal 2024.
Für die Umsetzung der v.g. Beschlüsse ist der beigefügte 8. Nachtrage zur Parkgebührenordnung für Parkscheinautomaten erforderlich.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
2 Straßen
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Dokument
Projekt: Parkgebührenordnung Aachen
Zum ProjektDie Höchstparkdauer in der Tarifzone 1 wird auf vier Stunden begrenzt, während die Parkgebühren unverändert bleiben.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- 9. Nachtrag zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen (Parkgebührenordnung)FB 60/0169/WP18 · 17. Sept. 2025
KI-Analyse
Projekt
Parkgebührenordnung Aachen
Auch: Bewohnerparkzonen, Parkgebühren
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Geändert
- 8.2.2026