Vorlage·E 18/0194/WP18·19. Juni 2024

Schönauer Friede - hier: Wurzelschäden im Straßenraum

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Baumwurzeln beschädigen eine Wohnstraße und gefährden die Verkehrssicherheit. Langfristige Lösungen für den Konflikt zwischen Bäumen und Straßeninfrastruktur werden diskutiert.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Dokument nicht im Bestand.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Bei der Straße Schönauer Friede handelt es sich um eine Wohnstraße aus den späten 1980er, frühen 1990er Jahren, die durch einen verkehrsberuhigten Bereich mit vielen Grünzonen und einer Vielzahl von großen Purpur-Erlen entlang der Haupterschließung geprägt ist.

In dem ca 200 m langen Bereich der Haupterschließung zwischen ca. Haus Nr. 51 und 121 stehen die 13 dort gepflanzten Bäume etwa 1,90 m von den angrenzenden Privatgrundstücken im Bereich der vorgesehenen Fahrbahnrand-Parkplätze. Die gesamte Straßenfläche, Fahrgasse und Seitenbereiche, ist in Pflasterbauweise ausgeführt.

Die Wurzeln dieser straßenbegleitenden Erlen haben sich im Wesentlichen im oberen Straßenaufbau der Pflasterflächen ausgebreitet und dadurch das Pflaster stark angehoben. Teilweise liegen die Wurzeln bereits zwischen und über den Pflastersteinen und bilden somit eine erhebliche Stolpergefahr. Zudem reichen die Wurzeln bereits bis in die Privatgrundstücke, was dort ebenfalls bereits zu Schäden in einer Zufahrt geführt hat.

Das kräftige Wurzelwachstum hat inzwischen ein Ausmaß angenommen, dass die Verkehrssicherheit an einigen Stellen als gefährdet einzustufen ist.

Als Sofortmaßnahmen wurde bereits an verschiedenen Stellen das Pflaster aufgenommen und in einem sog. Überbogen neu verlegt. Dies führt über eine längere Strecke zu einer wellenförmigen Oberfläche des Pflasterbereiches ohne Stolperkanten. An anderen Stellen musste das Pflaster komplett aufgenommen werden und durch losen Splitt ersetzt werden. Ein Aufbau mit Pflastersteinen war aufgrund der Höhenlage der Baumwurzeln nicht mehr möglich.

Diese kurzfristigen Arbeiten führen nicht dazu, dass dort dauerhaft die Gefahr von Stolperkanten aufgrund der Wurzelhebungen ausgeschlossen werden kann. Es handelt sich lediglich um vorübergehende Lösungen für zwei bis maximal fünf Jahre. Danach werden sich die Schadensbilder, wie sie sich jetzt darstellen, wieder einstellen.und sich ggf. sogar weiter verschärfen.

Langfristig muss an dieser wie an vielen anderen Stellen im Stadtgebiet der Konflikt zwischen drückenden Baumwurzeln und der für die sichere Nutzung der Straßen erforderlichen Ebenheit der Oberflächen gelöst werden.

Hierzu gibt es grundsätzlich verschiedene Lösungsmöglichkeiten:

  1. Entfernung der Baumwurzeln aus dem Straßenkörper unter Beibehaltung des ursprünglichen Straßenquerschnittes.

Dieses hat i.d.R. zur Folge, dass der Baum abstirbt und gefällt werden muss. Ein Ersatz in der vorhandenen Baumgrube ist nur in seltenen Fällen möglich. Eine Ersatzpflanzung an anderer Stelle ist im Einzelfall zu prüfen.

  1. Ebenfalls Entfernung der Bäume aus dem Straßenraum mit anschließender vollständiger Erneuerung der betroffenen Straßenfläche in der Art der vorhandenen Querschnittsgestaltung. Bei dieser Variante müssen die neu anzulegenden Baumfelder jedoch nach aktuellen Regelwerken deutlich größer ausgeführt werden. Ein umfangreicher Tief- und Straßenbau, ggf. mit Leitungsverlegungen ist erforderlich.
  1. Sanierung der Baumgruben bei Erhaltung der vorhandenen Bäume und möglicherweise Umbettung der störenden Wurzeln.

Dies ist sehr aufwändig und stellt in der Regel keine dauerhafte Lösung dar. Das vorhandene Baumfeld muss vergrößert werden, was zu einer Veränderung des Straßenquerschnittes führt. Die ursprüngliche Funktionalität ändert sich. Ggf. sind auch Verlegungen von unterirdisch verlaufenden Ver- und Entsorgungsleitungen erforderlich.

  1. Entfernung des Straßenoberbaus und Begrünung des Wurzelbereiches.

Die Bäume bekommen so den Raum zur Entwicklung, der notwendig ist für eine möglichst lange Lebensdauer. Bereiche der Straße, i.d.R. die Nebenanlagen wie Gehwege oder Radwege werden dadurch allerdings aufgehoben bzw. in ihrer Nutzung eingeschränkt.

  1. Für die akut von Baumwurzelschäden betroffene Erschließungsstraße Schönauer Friede könnte aufgrund der Anlage als verkehrsberuhigter Bereich der besonders betroffene gepflasterte Seitenstreifen aufgegeben werden und nur in den Zugangsbereichen zu den anliegenden Grundstücken das Pflaster erhalten werden.

Aufgrund der Nähe zu den privaten Grundstücken und den bereits eingetretenen Schäden ist jedoch das vollständige Entfernen der Wurzeln und damit der Bäume neben den Häusern die dauerhaftere Lösung.

  1. Entfernung einzelner „Problembäume“, die nicht behebbare Verkehrssicherungsproblem bzw. unzumutbare Sachschäden auf Privatgrundstücken verursachen (vgl. Punkt 1). Schaffung einer Zwischenbegrünung für diese Baumfelder und parallele Erarbeitung eines Zukunftskonzeptes zur Sanierung bzw. Umgestaltung der Nebenanlagen bzw. der Straße Schönauer Friede.

Da die Verkehrssicherheit aufgrund der bereits eingetretenen Aufwölbungen im Straßenbereich bereits gefährdet ist, sind Sicherungsmaßnahmen schnellstmöglich einzuleiten. Die Arbeiten sollen im Herbst 2024 (nach der Brut- und Nistzeit) durchgeführt werden.


Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

1 Straße

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Worum geht es?

Baumwurzeln beschädigen eine Wohnstraße und gefährden die Verkehrssicherheit. Langfristige Lösungen für den Konflikt zwischen Bäumen und Straßeninfrastruktur werden diskutiert.

Projekt

Sanierung Schönauer Friede

Kategorien

GrünflächenVerkehr

Schlagworte

BaumpflegeVerkehrssicherheitStraßensanierungBiodiversität

Betroffene Gruppen

Anwohner:innen Schönauer FriedeFußgänger:innenRadfahrer:innen

Handlungstyp

Sanierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
12.3.2026
Technische Details