Sigmundstraße zwischen Aretzstraße und Hein-Jassen-Straße,Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereiches (VZ 325 StVO)
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die Sigmundstraße verliert ihren Status als verkehrsberuhigter Bereich und wird in die umliegende Tempo-30-Zone integriert.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, und beschließt wegen der fehlenden Nutzung der Verkehrsfläche durch Fußgänger und spielende Kinder sowie die unmittelbar benachbarte Lage eines Großspielplatzes die Ausschilderung der Sigmundstraße als verkehrsberuhigten Bereich wieder aufzuheben.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Vor ca. 10 Jahren wurde aufgrund eines politischen Antrages das Teilstück der Sigmundstraße zwischen Aretzstraße und Hein-Janssen-Straße als verkehrsberuhigter Bereich durch Verkehrszeichen: 325/326 StVO ausgeschildert. Das Separationsprinzip (Bordsteingehwege, Parkstreifen und Mittelfahrbahn) wurde jedoch nicht verändert.
Im Zusammenhang mit der Einführung des Bewohnerparkens und der dabei notwendigen regelmäßigen Überwachung des ruhenden Verkehres ist aufgefallen, dass die ehemals aufgebrachte Parksteifenmarkierung sehr verblasst ist. Die Markierung ist jedoch erforderlich, um in verkehrsberuhigten Bereichen das Parken zu legalisieren bzw. Rechtssicherheit hinsichtlich der Parkordnung zu gewährleisten. Bisher sind Überwachungskräfte in diesem Viertel nicht unterwegs gewesen, durch die Einführung des Bewohnerparkens sind Kontrollen jedoch mehrmals täglich eingeplant. Zu diesem Zweck muss auch die ordnungsgemäße Markierung von Parkmöglichkeiten in verkehrsberuhigten Bereichen sichergestellt werden.
In den letzten 10 Jahren hat sich auch nach Anbringen des Verkehrszeichensdas Spielen der Kinder in der Fahrbahn der Sigmundstraße nicht etabliert, da alle Familien den großen Spielplatz im Innenblock des dortigen Wohnbereiches nutzen. Den Verkehrsteilnehmern einschließlich der Anwohner dürfte die Existenz des Verkehrszeichens 325/326 weitgehend nicht bewusst sein, da die Straße nicht den Eindruck erweckt, dass die Aufenthaltsqualität überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Rolle spielt. Insoweit ist die verkehrsrechtliche Grundlage für den verkehrsberuhigten Bereich nicht gesichert.
Beschwerden aus der Anwohnerschaft über die möglicherweise unangemessenen Fahrgeschwindigkeiten sind in den letzten Jahren nicht eingegangen. Daher schlägt die Verwaltung vor, das Verkehrszeichen wieder zu entfernen und damit die Sigmundstraße in das Netz der umliegenden Tempo-30-Zone zu integrieren. Weitere bauliche Maßnahmen sind nicht erforderlich und die ansonsten notwendige Auffrischung der Parkstreifenmarkierung kann dann entfallen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
3 Straßen
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Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Die Sigmundstraße verliert ihren Status als verkehrsberuhigter Bereich und wird in die umliegende Tempo-30-Zone integriert.
Projekt
Verkehrsregelung Sigmundstraße
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026