Entwicklung eines städtischen Grundstücks in Aachen, Höfchensweg
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Ein städtisches Grundstück im Südviertel könnte für Wohnbebauung genutzt werden. Die Eignung wurde geprüft, nun soll ein Interessent gefunden werden.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss, die städtischen Flächen zur Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes einem Interessenten an die Hand zu geben.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen ist Eigentümerin des am Höfchensweggelegenen 4.654 m² großen Grundstücks
Gemarkung Aachen, Flur 74, Flurstück 1924.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der Rahmenplanung für das Aachener Südviertel. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich als Grünfläche dar. Der Landschaftsplan weist die Fläche als Landschaftsschutzgebiet aus.
Innerhalb der Verwaltung wurde das städtische Grundstück für die Eignung einer Wohnbebauung geprüft.
Der Fachbereich Umwelt teilt hierzu mit:
Die Eignung des städtischen Grundstücks Höfchensweg für eine Wohnbebauung wurde differenziert nach den relevanten Schutzgütern überprüft. Da es sich bei dem zwischen Grundschule Höfchensweg und Wohnbebauung Ronheide liegenden Gelände um eine Fläche des Landschaftsplans - hier: Landschaftsschutzgebiet - handelt, wurde insbesondere die Relevanz für Natur und Landschaft geprüft.
Im Ergebnis werden gegen die Wohnbauentwicklung seitens des Fachbereichs keine Bedenken erhoben:
-Das Gelände verfügt nicht über einen außenbereichstypischen Landschaftscharakter; seit Jahren besteht eine intensive gärtnerische Nutzung der Wiesen/Rasenfläche. Darüber hinaus wird die Fläche von Wohnen, Altenheimnutzung und Schule eingefasst. Weder Artenschutz- noch Biotopschutzaspekte können einer baulichen Nutzung entgegengehalten werden (Hinweis: der Landschaftsplan ist entsprechend anzupassen).
-Angesichts der "Kuppenlage" sind stadtklimatische Aspekte - insbesondere Kaltluftabfluss - von geringer Relevanz.
-Ein Gewässer ist nicht betroffen.
-Günstig für die wohnbauliche Nutzung werden die Lärmsituation und die Bodensituation gewertet; es besteht kein Altlastenverdacht.
Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen hat folgende Stellungnahme erarbeitet:
Das städtische Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der Rahmenplanung für das Aachener Südviertel.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses A 204. Für diesen
Aufstellungsbeschluss hat der Planungsausschuss der Stadt am 24.08.2006 folgende
städtebauliche Ziele formuliert:
-Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters
-Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken
-Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung
-maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung
Die Größe der angrenzenden Grundstücke liegt zwischen 988 m² und 1984 m². Bis auf eine Ausnahme befinden sich in den Wohngebäuden in der unmittelbaren Umgebung höchstens zwei Wohneinheiten. Resultierend aus diesen Rahmenbedingungen ergeben sich zur Umsetzung der für das Plangebiet formulierten städtebaulichen Ziele für die in Rede stehende Parzelle folgende planungsrechtliche Kennwerte:
-Im Falle einer Grundstücksteilung gilt eine Mindestgrundstücksgröße von 1000 m².
-Es sind maximal zwei Wohnungen je Wohngebäude zulässig.
-Es sind nur Einzelhäuser zulässig.
Auf dem Grundstück wäre somit die Errichtung von maximal vier Einzelhäusern mit je zwei Wohneinheiten möglich.
Aufgrund der problematischen Topografie des Grundstücks ist eine Erschließung nur von Süden (Höfchensweg) möglich.
Beabsichtigt ist, den Sachverhalt dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss in der Sitzung am 20. März 2012 erneut zur Beratung vorzulegen. Zur Durchführung der Realisierungsmöglichkeit eines Bauvorhabens auf dem Grundstück soll das städtische Grundstück einem Interessenten an die Hand gegeben werden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen |
Maßnahmebezogene Einnahmen sind in Höhe eines Kaufpreises zu erwarten.
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
1 Straße
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Projekt: Wohnbebauung Höfchensweg
Zum ProjektDie Stadt Aachen plant die Errichtung von drei Ein- bis Zweifamilienhäusern auf einem Grundstück am Höfchensweg. Der Bebauungsplan Nr. 975 schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine aufgelockerte Wohnbebauung.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
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Worum geht es?
Ein städtisches Grundstück im Südviertel könnte für Wohnbebauung genutzt werden. Die Eignung wurde geprüft, nun soll ein Interessent gefunden werden.
Projekt
Wohnbebauung Höfchensweg
Auch: Höfchensweg Südviertel
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
PlanungVerfahrensstand
Maßnahme geplantBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Geändert
- 23.2.2026