Vorlage·FB 50/0179/WP16·14. März 2012

Bericht der Verwaltung zum Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung anderer gesetzlicher Vorschriften

Inhalt

Beratungsfolge

Kenntnisnahme
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein neues Landesgesetz fördert gesellschaftliche Teilhabe und Integration. Was bedeutet das für Aachen?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Landesintegrationsgesetz zurKenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 08. Februar 2012 hat der Landtag das„Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration inNordrhein-Westfalen und zur Anpassung anderer gesetzlicher Vorschriften“ beschlossen.

Die Verwaltung gibt einen Überblick zum Artikelgesetz und stellt dabei insbesondere die Grundsätze und Ziele des Gesetzgebers vor.

Das Gesetz ist als Anlage 1 beigefügt.

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Ein neues Landesgesetz fördert gesellschaftliche Teilhabe und Integration. Was bedeutet das für Aachen?

Projekt

Gesetz zur gesellschaftlichen Teilhabe und Integration NRW

Kategorien

Soziales & Integration

Schlagworte

Rechtliche RahmenbedingungenTeilhabeIntegration

Betroffene Gruppen

Bürger:innenMigrant:innenKommunen

Handlungstyp

Kenntnisnahme

Verfahrensstand

Abgeschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Geändert
23.2.2026
Technische Details