Seniorenrat Aachen·2 VorlagenKI
Vorlage·FB 50/0184/WP16·23. Mai 2012

Änderung der Wahl- und Geschäftsordnung des Seniorenrates

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Anpassung der Regeln für die Wahl und Arbeit des Seniorenrats. Die Geschäftsordnung wird offiziell beschlossen und die Wahlordnung überarbeitet.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Seniorenrates und der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie dem Rat der Stadt Aachen, die Geschäftsordnung und die geänderte Wahlordnung des Seniorenrates in der als Anlage beigefügten Fassung zu beschließen.

Auf Vorschlag des Seniorenrates und der Verwaltung und der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie beschließt der Rat der Stadt Aachen die Geschäftsordnung und geänderte Wahlordnung des Seniorenrates in der als Anlage beigefügten Fassung. Der Entwurf der Geschäftsordnung und der geänderten Wahlordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Geschäftsordnung

Der Seniorenrat verfügt bereits seit 1997 über eine Geschäftsordnung und Richtlinien, die aber nicht vom Rat der Stadt Aachen beschlossen wurden. Nach Aufnahme des Seniorenrats in die Hauptsatzung hat der Rat der Stadt Aachen über die Geschäftsordnung zu beschließen.

Die in Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung wurde vom Seniorenrat in Zusammenarbeit mit der Verwaltung gefertigt.

2. Wahlordnung

Im Herbst 2012 wird der Seniorenrat der Stadt Aachen zum vierten Mal in Urwahl gewählt. Aufgrund der in der praktischen Arbeit gemachten Erfahrungen soll die Wahlordnung in einigen Punkten abgeändert werden. Der überwiegende Teil der Änderungen ist redaktioneller Art.

In der in Anlage 2 beigefügten Gegenüberstellung der alten und neuen Wahlordnung sind die Änderungen dargestellt.

Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen betreffen insbesondere den § 2 Nr. 1 und Nr. 3.

Durch das bisherige Wahlverfahren wurde z.B. im Wahlbezirk Walheim aufgrund der Einwohnerzahl nur 1 Seniorenratsmitglied gewählt, was sich als nicht praktikabel erwies. Durch die Neuregelung ist sichergestellt, dass in jedem Wahlbezirk mindestens 2 Mitglieder gewählt werden. Die Gesamtzahl der

Mitglieder erhöht sich durch das neue Verfahrennicht.

Das in § 2 Nr. 3 festgeschriebene 2-stufige Wahlsystem des Seniorenrats wurde von den Mitgliedern immerwieder in Frage gestellt. Insbesondere die Unterscheidung von bezirklichenMitgliedern ohne Stimmrecht und gesamtstädtischen Mitgliedern mit Stimmrecht wurde bemängelt.

Nach der neuen Zusammensetzung bildenalle 37 Mitglieder in ihrer Gesamtheit den gesamtstädtischen Seniorenrat. Höhere Kosten, z.B. durch Sitzungsgelder entstehen nicht, da auch bisher alle Mitglieder (bezirklich und gesamtstädtisch) zu den Sitzungen eingeladen wurden.

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Projekt: Seniorenrat Aachen

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Worum geht es?

Anpassung der Regeln für die Wahl und Arbeit des Seniorenrats. Die Geschäftsordnung wird offiziell beschlossen und die Wahlordnung überarbeitet.

Projekt

Seniorenrat Aachen

Kategorien

Soziales & Integration

Schlagworte

SeniorenvertretungWahlverfahrenBürgerbeteiligung

Betroffene Gruppen

SeniorenStadtverwaltung

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Geändert
23.2.2026
Technische Details