Vorlage·FB 68/0159/WP18·26. März 2025

Beleuchtung des Vennbahnweges in Aachen Brand - Sachstand

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Sicherer Schulweg oder Naturschutz? Die Stadt plant eine bedarfsgerechte Beleuchtung des Vennbahnweges in Brand – mit Rücksicht auf nachtaktive Tiere.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Erläuterungen

Im Sommer 2024 wurden zwei Anträge zur Beleuchtung des Vennbahnweges durch Vorlagen der Verwaltung beantwortet. Die erste Vorlage (FB68/0005/WP18) bezog sich auf die Beleuchtung des Vennbahnweges zwischen Aachen Brand und Aachen Kornelimünster. Die zweite Vorlage (FB68/0033/WP18) beantwortete einen Antrag des Schülerparlamentes der GGS Brander Feld im Rahmen des Kinderforums. Darin ging es um die Beleuchtung des Vennbahnweges zur Sicherung der Schulwege in Aachen Brand zwischen Eckener Straße und Rollefbachviadukt.

Als gemeinsames Ergebnis der Beratung dieser Vorlagen wurde die Verwaltung dazu beauftragt die Beleuchtung des Vennbahnweges in Aachen Brand weiter zu verfolgen. Es entstanden Überlegungen zur Vorgehensweise und es fand eine erneute Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde statt. Eine vertiefte Bearbeitung dieses Themas war bisher aus Kapazitätsgründen (derzeit 3 von 10 Stellen unbesetzt) noch nicht möglich.

Die Verwaltung wird nun zusammen mit der Regionetz ein Konzept zur Beleuchtung des Vennbahnweges für die Strecke erstellen. Zusätzlich zur Strecke des Vennbahnweges in Aachen Brand wird dabei auch die Anbindung an die Innenstadt bis zur Triere Straße aufgenommen. Die Beleuchtung des Weges in Aachen Brand sowie der weiteren Strecke in Richtung Innenstadt wird von der Verwaltung als sehr sinnvoll erachtet. Dabei wird die Beleuchtung der Streckenabschnitte im Innenbereich separat von denen im Geltungsbereich des Landschaftsplanes beurteilt.

Für den Geltungsbereich des Landschaftsplanes wurde unter Einbeziehung der unteren Naturschutzbehörde festgelegt, dass ein Beleuchtungskonzept mit folgenden Rahmenbedingungen erarbeitet werden soll:

Lichtfarbe soll dem Insektenschutz entsprechen

der Lichtkegel soll lediglich auf die Verkehrsfläche scheinen

die Beleuchtung soll bedarfsgerecht erfolgen

oBewegungsabhängige Einschaltung

oNachtabschaltung

Durch diese Maßnahmen werden Umweltbelange berücksichtigt, wie beispielsweise der Schutz von nachtaktiven Insekten sowie lichtscheuer Fledermausarten.

Entlang des Vennbahnweges durch bebaute Gebiete können diese Rahmenbedingungen ebenfalls als Leitlinie verstanden werden, sind jedoch nicht zwingend umzusetzen. Die abschnittsweise Umsetzung der Beleuchtung soll im Rahmen der Prioritätenliste Straßenbeleuchtung ab 2026 erfolgen. Außerdem werden bei Maßnahmen zur Verbreiterung des Vennbahnweges im Rahmen dieser Tiefbauarbeiten ebenfalls die Beleuchtung realisiert.

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Projekt: Beleuchtung Vennbahnweg

Zum Projekt

Die Stadt Aachen plant die Beleuchtung des Vennbahnweges in Brand und bis zur Innenstadt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Umweltbelange zu berücksichtigen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

VerkehrMaßnahme geplant2. Dez. 2015 – 26. März 20255 Vorlagen
Projektzuordnung per KI erkannt – automatisch gruppiert, kann Fehler enthalten.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Sicherer Schulweg oder Naturschutz? Die Stadt plant eine bedarfsgerechte Beleuchtung des Vennbahnweges in Brand – mit Rücksicht auf nachtaktive Tiere.

Projekt

Beleuchtung Vennbahnweg

Auch: Vennbahnbeleuchtung, Schulwegbeleuchtung Brand

Kategorien

VerkehrUmwelt & Natur

Schlagworte

BeleuchtungskonzeptInsektenschutzSchulwegsicherheit

Betroffene Gruppen

Anwohner BrandSchülerRadfahrerSpaziergänger

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Brand

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
7.2.2026
Technische Details