Vorlage·FB 68/0033/WP18·3. Juli 2024

Beleuchtung des Vennbahnwegs zwischen Eckener Straße und RollefbachviaduktAntrag des Schülerparlamentes der GGS Brander Feld

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Abschnitt des Vennbahnwegs in Brand soll beleuchtet werden, um die Sicherheit für Schülerinnen und Schüler zu erhöhen. Naturschutzbelange setzen jedoch Grenzen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Kinderforum nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Vennbahnweg ist im Ortsteil Brand zwischen der Eckener Straße und der Beckerstraße nahe dem Rollefbachviadukt eine wichtige Verbindung für Schüler*innen. Eine Beleuchtung dieses Abschnittes würde die Attraktivität und Sicherheit des Weges weiter fördern, schreibt das Schülerparlament der GGS Brander Feld in seinem Antrag an das Kinderforum.

Hintergrund

Bereits in den letzten zwei Jahren überprüfte die Stadtverwaltung, in welchen Bereichen eine Beleuchtung des insgesamt sehr langen Vennbahnweges möglich ist. Denn verschiedene Bürger*innen und politische Vertreter*innen wünschten auch, dass möglichst alle Teile des Weges beleuchtet werden.

Bei der Prüfung sind viele Randbedingungen zu beachten. Zum Beispiel ist zu unterscheiden, ob der Wegeabschnitt durch einen Bereich führt, in dem Natur und Landschaft dominieren oder ob er größtenteils durch bebautes Gebiet verläuft. Denn führt er durch Natur und Landschaft, gibt es deutlich schärfere Regeln für die Beleuchtung.

Die beigefügte Übersichtskarte (Anhang 2) zeigt den Verlauf des Vennbahnweges durch Brandin Form der geschwungenen schwarz/grünen Linie. Der Weg beginnt ganz unten rechts in der Karte, macht einen langen Borgen nach links und oben. Ganz oben in der Mitte der Karte verläuft der Vennbahnweg dann weiter außerhalb der Kartenausschnitts in Richtung des Stadtteils Rothe Erde.

Die in der Karte grün hervorgehobenen Flächen sind die Bereiche, in denen Natur und Landschaft besonders ausgeprägt und wertvoll sind. Erkennbar ist also, dass der Vennbahnweg im unteren Teil der Karte durch diese Gebiete verläuft. Schaut man auf die Straßennamen betrifft das den Abschnitt zwischen Beckerstraße und der zweiten Querung der Münsterstraße. Dort gelten also die schärferen Regeln für die Beleuchtung.In diesem Bereich sollen nachtaktive Tiere wie Insekten aber auch insbesondere Fledermäuse vor zu viel Beleuchtung geschützt werden. Zum Schutz dieser Tiere hat der Naturschutzbeirat eine Beleuchtung in diesen Bereichen bereits abgelehnt. Der Naturschutzbeirat ist das Gremium, was festlegt, welche Veränderungen im Naturraum erlaubt sein sollen und welche nicht.

Gerne setzt sich die Stadtverwaltung dafür ein, dass der Vennbahnweg im Abschnitt ab der Münsterstraße bis zur Eckener Straße beleuchtet wird. Eine Beleuchtung weiterführend ab der Münsterstraße bis zum Rollefbachviadukt ist aufgrund des Schutzes der nachtaktiven Tiere nicht möglich.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

3 Straßen

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Projekt: Beleuchtung Vennbahnweg

Zum Projekt

Die Stadt Aachen plant die Beleuchtung des Vennbahnweges in Brand und bis zur Innenstadt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Umweltbelange zu berücksichtigen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

VerkehrMaßnahme geplant2. Dez. 2015 – 26. März 20255 Vorlagen
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KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Ein Abschnitt des Vennbahnwegs in Brand soll beleuchtet werden, um die Sicherheit für Schülerinnen und Schüler zu erhöhen. Naturschutzbelange setzen jedoch Grenzen.

Projekt

Beleuchtung Vennbahnweg

Kategorien

VerkehrUmwelt & Natur

Schlagworte

VerkehrssicherheitNaturraumschutzBeleuchtung

Betroffene Gruppen

SchülerAnwohner BrandRadfahrerSpaziergänger

Handlungstyp

Prüfauftrag

Verfahrensstand

Problem erkannt

Bezirk

Brand

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 68 - Mobilität und Verkehr
Geändert
8.2.2026
Technische Details