Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter*innen der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und der übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter*innen sowie der Mitglieder der Bezirksvertretung.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Erläuterungen
Gemäß § 67 Abs. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 5 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die Stellvertreterin / der Stellvertreter bzw. die Stellvertreter*innen der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und die übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung von der Bezirksbürgermeisterin / dem Bezirksbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, indem die Mitglieder der Bezirksvertretung ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden:
"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine
Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Mögliche Ergänzung:
„So wahr mir Gott helfe."
Dokument
Projekt: Amtsverpflichtung Bezirksvertretung
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Worum geht es?
Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter*innen sowie der Mitglieder der Bezirksvertretung.
Projekt
Amtsverpflichtung Bezirksvertretung
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- B 3 - Bezirksamt Aachen-Haaren
- Geändert
- 3.9.2026
Technische Details
ID: 1003151
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1003151
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1003151