Vorlage·FB 56/0014/WP19·21. Januar 2026

Einführung und Verpflichtung der neuen Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Neue Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration werden feierlich auf ihre Aufgaben verpflichtet.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Erläuterungen

Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen werden die neuen Mitglieder eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, dass die neuen Mitglieder ihr Einverständnis mit folgender Formel beurkunden:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

Mögliche Ergänzung:

„So wahr mit Gott helfe“

Bei wiedergewählten Mitgliedern genügt ein Hinweis auf den bereits früher geleisteten Eid bzw. eine bereits früher erfolgte Verpflichtung.

Dokument

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Worum geht es?

Neue Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration werden feierlich auf ihre Aufgaben verpflichtet.

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

GremienarbeitAmtsverpflichtungKommunalpolitik

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
8.7.2026
Technische Details