Einführung und Verpflichtung der neuen Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Neue Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration werden feierlich auf ihre Aufgaben verpflichtet.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Erläuterungen
Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen werden die neuen Mitglieder eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, dass die neuen Mitglieder ihr Einverständnis mit folgender Formel beurkunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Mögliche Ergänzung:
„So wahr mit Gott helfe“
Bei wiedergewählten Mitgliedern genügt ein Hinweis auf den bereits früher geleisteten Eid bzw. eine bereits früher erfolgte Verpflichtung.
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Worum geht es?
Neue Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration werden feierlich auf ihre Aufgaben verpflichtet.
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Handlungstyp
SonstigesVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 8.7.2026
Technische Details
ID: 1004007
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1004007
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1004007