Vorlage·FB 61/0037/WP19·7. Mai 2026

Östliche Innenstadt: Bauvorhaben - Adalbertstraße / Reihstraße - hier: Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens

Inhalt

Beratungsfolge

Kenntnisnahme
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein innerstädtisches Quartier in der östlichen Innenstadt soll neu gestaltet werden. Ein Wettbewerb sucht nach Ideen für ein nutzungsgemischtes Areal mit Wohnen, Handel und Gastronomie.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Erläuterungen

1.Ausgangslage

Das ca. 2.995 m² umfassende Plangebiet in der östlichen Innenstadt von Aachen umfasst den sogenannten „Wehmeyerblock“ sowie angrenzende Parzellen der Adalbertstraße 34-46 und der Reihstraße 43-55 (Gemarkung Aachen, Flur 80, Flurstücke 1824, 1825, 1496, 1252, 1909, 854, 1908 und 1737).

Das Plangebiet wurde in der Vergangenheit seit jeher für Handel, Dienstleistungen und Wohnen genutzt. Die kleinteiligen Parzellen im Dreieck zwischen Siederstraße, Reihstraße und Adalbertstraße sind eines der wenigen ursprünglichen Strukturen des mittelalterlichen Stadtgrundrisses. In der Nachbarschaft der Adalbertstraße hat sich großflächiger Einzelhandel angesiedelt, wodurch in den kleinteiligen Strukturen der Leerstand sukzessive zugenommen und seine Nutzungsmischung von Wohnen und Arbeiten längst verloren hat. Aufgrund des Leerstandes ist an der für die Innenstadt sehr präsenten Lage eine funktionale und städtebauliche Neuordnung gefordert, in der die Nutzung zwischen monostrukturiertem Einzelhandel und dem Wohnquartier, sowie die Körnigkeit zwischen Groß- und Kleinstrukturen geklärt wird.

Seit 2024 erwirbt ein Vorhabenträger die oben genannten Grundstücke sukzessive, um dort ein nutzungsgemischtes Areal mit Einzelhandel, Gastronomie und Wohnen zu entwickeln. Ein vom Vorhabenträger initiierter Studierendenwettbewerb an der RWTH Aachen wurde im Jahr 2025 durchgeführt und hat erste konzeptionelle Ansätze für die Entwicklung des Standortes aufgezeigt.
Um eine hohe gestalterische Qualität zu gewährleisten, führt der Vorhabenträger ein Qualifizierungsverfahren als Mehrfachbeauftragung im kooperativen Verfahren durch. Im Folgenden sind die wesentlichen organisatorisch und inhaltlich zu berücksichtigenden Aspekte aufgeführt.

2.Verfahren

Auslober des Wettbewerbs ist Lysiros Aachen. Betreut wird das Verfahren durch ANP Architektur- und Planungsgesellschaft mbH aus Kassel. Das Qualifizierungsverfahren wird in Form einer Mehrfachbeauftragung im kooperativen Verfahren mit 4 Planungsbüros durchgeführt. Im Werkstattverfahren wird ein hochbaulicher Entwurf für die Plangebietsfläche entwickelt.

Begleitet wird das Verfahren von einem Preisgericht. Dieses besteht aus Vertreter*innen des Vorhabenträgers, der Politik, der Verwaltung sowie externen Expert*innen.

Der Start des Verfahrens ist für das II. Quartal 2026 vorgesehen. Nach einer Bearbeitungszeit für die aufgeforderten Büros von voraussichtlich insgesamt 12 - 16 Wochen und der Vorprüfung wird das Verfahren in einem Abschlusskolloquium münden, in dessen Rahmen das Preisgericht dem Auftraggeber Empfehlungen für das weitere Vorgehen und mögliche Folgeaufträge aussprechen wird. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist vor dem Preisgericht vorgesehen.

Auf Basis des Ergebnisses beabsichtigt der Auslober unter der Berücksichtigung der Empfehlungen der Jury eine Beauftragung eines Preisträgers mit der weiteren Bearbeitung der Leistungsphasen 2-4 im Hochbau gem. § 34 HOAI. Die Inhalte der Auslobung werden mit der Verwaltung abgestimmt. Im Anschluss an das Qualifizierungsverfahren werden die politischen Gremien über die Ergebnisse und das weitere geplante Vorgehen in Kenntnis gesetzt.

3.Aufgabenstellung / Anforderungen

Übergeordnetes Ziel

Ziel des Qualifizierungsverfahrens ist die Entwicklung eines zukunftsfähigen, gemischt genutzten innerstädtischen Areals, das zur Belebung der östlichen Innenstadt beiträgt. Durch eine qualitätsvolle Verbindung von Nutzungsmischung und Architektur soll ein attraktiver Ort mit hoher Aufenthaltsqualität entstehen.

Raumprogramm des Vorhabenträgers

Im Erdgeschoss ist eine Nutzung für Einzelhandel vorgesehen. Das erste Obergeschoss soll Gastronomie sowie wohnungsbezogene Nutzungen aufnehmen, beispielsweise Fitness- und Aufenthaltsbereiche. In den darüberliegenden Geschossen soll das Wohnen in Form von Apartments platziert werden. Insgesamt sind ca. 325 Einheiten vorgesehen, überwiegend als Einzimmer-Apartments, teilweise auch als Zweizimmer-Einheiten. Auf den Dachflächen werden Terrassen, Gärten und PV- Anlagen vorgeschlagen. Für den Gebäudekomplex werden 6 Geschosse, punktuell 7-8 Geschosse vorgeschlagen. Die Anfahrbarkeit der Anlage ist über die Reihstraße gegeben.

Städtebauliche, kommunale und planungsrechtliche Vorgaben

Planungsrechtlich liegt das Gebiet im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 774 „Reihstraße“, der ein Kerngebiet (MK) festsetzt. Wohnnutzungen sind oberhalb des Erdgeschosses zulässig. Das Maß der baulichen Nutzung ist nicht festgesetzt und daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die zulässige Höhe der baulichen Anlage ist noch zu prüfen.

Das Plangebiet liegt im Bereich der - mittlerweile abgeschlossenen - vorbereitenden Untersuchungen „östliche Innenstadt“ und wurde in diesem Rahmen als Teil einer sogenannten Baublockuntersuchung betrachtet. Die Ziele der Voruntersuchung VU Östliche Innenstadt (Vorlage -FB61/1079/WP18) werden zum Teil in die Auslobung übernommen.

In Absprache mit dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration sollen bei zukünftig veränderten Bedarfen mehrere Apartments baulich zu größeren Wohnungen zusammengelegt werden können, um eine langfristige Anpassungsfähigkeit der Wohnnutzung zu gewährleisten.

Zur Verbesserung der innerstädtischen Vernetzung soll eine öffentlich zugängliche, fußläufige Durchwegung zwischen Adalbertstraße und Reihstraße vorgesehen werden, die durch eine hohe Aufenthaltsqualität und geeignete Nutzungen belebt wird.

Das Plangebiet befindet sich nur wenige hundert Meter vom Aachener Dom entfernt und liegt daher innerhalb der Pufferzone des UNESCO-Welterbes und unterliegt den Anforderungen der Denkmalbereichssatzung.

Die Berücksichtigung der allgemein gültigen Gesetze, Verordnungen und Satzungen obliegt dem Vorhabenträger und wird sowohl bei der Auslobung als auch bei den planenden Büros vorausgesetzt.

Bebauungsplan

Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.

1 Bebauungsplan

Karte wird geladen…

Dokument

Sammeldokument öffentlich2.2 MB
PDF-Viewer wird geladen...

Weitere Dokumente (2)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Projekt: Wehmeyerblock Adalbertstraße

Zum Projekt
StadtentwicklungMaßnahme geplant22. Apr. 2026 – 7. Mai 20262 Vorlagen
Projektzuordnung per KI erkannt – automatisch gruppiert, kann Fehler enthalten.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Ein innerstädtisches Quartier in der östlichen Innenstadt soll neu gestaltet werden. Ein Wettbewerb sucht nach Ideen für ein nutzungsgemischtes Areal mit Wohnen, Handel und Gastronomie.

Projekt

Wehmeyerblock Adalbertstraße

Auch: Adalbertstraße/Reihstraße, Qualifizierungsverfahren Wehmeyerblock

Strategien & Programme

VU Östliche Innenstadt

Kategorien

StadtentwicklungWohnen

Schlagworte

NutzungsmischungStädtebaulicher WettbewerbInnenstadtentwicklungDenkmalschutz

Betroffene Gruppen

Anwohner InnenstadtGewerbetreibendeStadtbesucher

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 19.5.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
16.4.2026
Technische Details