Trinkwasserspender auf Spielplätzen Ratsantrag der FDP-Fraktion vom 11.8.2023 Nebelduschen auf Brander Spielplätzen Antrag der CDU-Fraktion in der BV Aachen-Brand vom 23.1.2025
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Sollen Spielplätze mit Trinkwasserspendern oder Nebelduschen ausgestattet werden? Eine Prüfung der Machbarkeit und Kosten.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ratsantrag der FDP-Fraktion vom 11.08.2023 „Trinkwasserspender auf Spielplätzen“ gilt hiermit als behandelt.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen – Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Aachen beantragte, die Installation von Trinkwasserspendern auf Spielplätzen der Stadt Aachen zu prüfen. Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand beantragte, die Errichtung sogenannter 'Nebelduschen' in Brand, insbesondere auf Spielplätzen, zu prüfen und umzusetzen. Dabei sollten auch mögliche Förderungen wie das EFRE-Programm 'Klimaanpassung.Kommunen.NRW' einbezogen werden.
Da beide Anträge das Ziel verfolgen, auf Spielplätzen Trinkwasser zur Verfügung zu stellen bzw. mit Leitungswasser Abkühlung zu ermöglichen und es bei dieser Thematik große technische, organisatorische und finanzielle Überschneidungen gibt, werden sie im Rahmen dieser Vorlage gemeinsam beantwortet.
Die Beschlussfassung zum Ratsantrag der FDP-Fraktion erfolgt mit dieser Vorlage im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz.
Die Beschlussfassung zum Antrag der CDU in der Bezirksvertretung Aachen - Brand erfolgt mit einer Ergänzungsvorlage in der Bezirksvertretung Aachen - Brand.
Anlass und Zielsetzung
Vor dem Hintergrund zunehmender sommerlicher Hitzeperioden ist der Wunsch aus Politik und Bürgerschaft nach niedrigschwelligen Möglichkeiten zur Abkühlung und zur Trinkwasserversorgung nachvollziehbar. Dieser Wunsch wird auch in Beteiligungsveranstaltungen für Planungsprojekte immer wieder geäußert.
Für die Prüfung der Umsetzbarkeit entsprechender Anlagen auf Spielplätzen sind technische, rechtliche und wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen.
Technische Voraussetzungen
Die Installation von Trinkwasserspendern setzt grundsätzlich einen dauerhaften Anschluss an das öffentliche Leitungsnetz voraus. Viele Spielplätze im Stadtgebiet verfügen bislang weder über einen Wasser- noch über einen Abwasseranschluss. Die Herstellung entsprechender Anschlüsse würde in der Regel umfangreiche Tiefbaumaßnahmen erfordern, die mit teilweise erheblichen Eingriffen in bestehende Grün- und Spielanlagen verbunden wären.
Auch Wasser zerstäubende Installationen ('Nebelduschen') benötigen neben dem Wasseranschluss zusätzlich eine funktionierende Ableitung des anfallenden Wassers, um Staunässe und Verschlammung von Flächen zu vermeiden. Für beide Vorrichtungen ist eine frostsichere Ausführung notwendig, was den Einbau unterirdischer Technik, Absperr- und Entleerungseinrichtungen erfordert. Diese technischen Anforderungen führen zu einem hohen Investitionsaufwand.
Besondere Anforderungen für Trinkbrunnen
Unabhängig von der Ausführungsform unterliegen alle Anlagen, die Trinkwasser abgeben, den strengen Vorgaben der Trinkwasserverordnung. Dies gilt auch dann, wenn die Anlagen nur saisonal bzw. temporär betrieben werden.
Investitions-, Unterhaltungs- und Betriebskosten
Neben den einmaligen Investitionskosten sind insbesondere die dauerhaft anfallenden Unterhaltungs- und Betriebskosten zu berücksichtigen. Trinkwasserspender und Nebelduschen müssen regelmäßig kontrolliert und gewartet werden. Zu den kontinuierlichen Arbeitsvorgängen zählen unter anderem
- regelmäßige Spülungen der Leitungen zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene,
- wiederkehrende mikrobiologische Wasseruntersuchungen,
- Dokumentation und Nachweis gegenüber dem Gesundheitsamt,
- saisonale Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme,
- sowie Reparaturen bei technischen Defekten oder Beschädigungen.
Auch Vandalismus stellt einen relevanten Faktor dar. Diese Fälle führen nicht nur zu zusätzlichen Kosten, sondern auch zu Ausfallzeiten, da betroffene Anlagen aus Sicherheits- oder Hygienegründen außer Betrieb genommen werden müssen.
Nebelduschen verursachen demgegenüber einen vergleichsweise hohen Wasserverbrauch. Auch diese Kosten müssten dauerhaft gedeckt werden.
In der Vorlage zur Errichtung von netzgebundenen Trinkwasserspendern im öffentlichen Raum von 2022 (FB 61/0343/WP18) wurden – bei vorhandener Leitungsinfrastruktur - für Beschaffung, Einbau und Anschluss Kosten in Höhe von ca. 13.500 € pro Trinkwasserspender genannt. Die jährlichen Kosten für die technische Betriebsführung und den Wasserverbrauch beliefen sich für jeden Trinkwasserspender auf 11.500 € pro Jahr.
Diese Beträge wären aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung mittlerweile nicht mehr ausreichend. Sie wurden jedoch bei der seinerzeitigen Beratung in den politischen Gremien als sehr kritisch gesehen, weshalb in der Folgezeit weder investive noch konsumtive Haushaltsmittel eingeplant wurden.
Inanspruchnahme von Förderprogrammen
In den vergangenen Jahren wurden auf Landes- und Bundesebene verschiedene Förderprogramme aufgelegt, die unter anderem die Einrichtung von Trinkwasserspendern im öffentlichen Raum unterstützen.
In den jeweiligen Richtlinien ist grundsätzlich verankert, dass über die Förderung Teile der Investitionskosten, nicht jedoch die Folgekosten abgedeckt werden. Nicht förderfähig sind insbesondere:
- laufende Betriebs- und Unterhaltungskosten,
- Kosten für Wartung, Hygieneüberwachung und Reparaturen,
- sowie die Folgekosten infolge von Vandalismus oder notwendiger Erneuerungen.
Dieser auf lange Sicht deutlich höhere Kostenanteil würde demnach bei der Stadt Aachen verbleiben. Bei einer Ausweitung von Trinkbrunnen u.a. auf Spielplätzen im gesamten Stadtgebiet würden sich die langfristigen finanziellen Verpflichtungen damit maßgeblich erhöhen.
Bestehende Beschlusslage
Das Thema Trinkwasserspender wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach beraten (siehe auch oben). In den entsprechenden Beschlussvorlagen wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Einrichtung von Trinkwasserspendern im öffentlichen Raum grundsätzlich sinnvoll sein kann, jedoch einer sorgfältigen Standortauswahl sowie einer gesicherten Finanzierung bedarf.
Die bisherigen Beschlüsse folgen dem Grundsatz, Trinkwasserspender vorrangig an zentralen, stark frequentierten Standorten mit bestehender technischer Infrastruktur zu prüfen. Eine flächendeckende Ausstattung, insbesondere an Standorten ohne vorhandene Infrastruktur, wurde aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen bislang nicht weiterverfolgt.
Aufenthalts- und Nutzungsqualität von Spielplätzen
Bei der Bewertung des zusätzlichen Nutzens von Trinkwasserspendern und Nebelduschen in den Sommermonaten ist zu berücksichtigen, dass die mikroklimatischen Rahmenbedingungen auf Spielplätzen in der Regel schon vergleichsweise günstig sind. Zur Ausstattung von Spielplätzen gehören fast immer Bäume, Strauchpflanzungen und weitere Vegetationsstrukturen, die gezielt zur Verschattung und zur ökologischen Aufwertung beitragen.
Diese Grünstrukturen sorgen für eine Reduzierung direkter Sonneneinstrahlung und bewirken durch Verdunstung einen natürlichen Kühleffekt. Im Vergleich zu stark versiegelten Flächen sind Spielplätze daher meistens weniger stark von Hitze betroffen. Im Übrigen verfügen einige Spielplätze über Wasserspiele, die Kindern vielfältige Möglichkeiten der Abkühlung bieten.
Darüber hinaus werden Spielplätze überwiegend im wohnortnahen Umfeld und oft von Kindern in Begleitung von Erziehungsberechtigten aufgesucht. Es ist daher in vielen Fällen davon auszugehen, dass Besucherinnen und Besucher ihren Aufenthalt auf Spielplätzen entsprechend vorbereiten, auch im Hinblick auf das Mitführen von Trinkwasser. Die Bedarfslage unterscheidet sich somit von hoch frequentierten innerstädtischen Aufenthaltsorten wie Elisenbrunnen, Münsterplatz oder Hotmannspief, die bereits mit Trinkbrunnen ausgestattet sind.
Temporäre Installationen
Ergänzend zu dauerhaft installierten Anlagen wurden auch temporäre Lösungen zur Abkühlung im öffentlichen Raum geprüft. Betrachtet wurde hierbei insbesondere der Einsatz perforierter Wasserschläuche, die zeitlich begrenzt als Nebelduschen eingesetzt werden können.
Grundsätzlich ist eine solche Lösung technisch möglich. Die Schläuche können an bestehende Wasserentnahmestellen angeschlossen und oberirdisch verlegt werden. Vorteile dieser Systeme liegen in der geringeren Investitionshöhe sowie der flexiblen, saisonalen Einsetzbarkeit.
Auch bei solchen temporären Lösungen sind verschiedene Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, darunter:
- das Vorhandensein geeigneter Wasseranschlüsse,
- die Einhaltung hygienischer Mindestanforderungen,
- die Gewährleistung der Verkehrssicherheit,
- der personelle Aufwand für Auf- und Abbau,
- die engmaschige Betreuung des Betriebs
- und der zusätzliche Wasserverbrauch während der Nutzungszeiten.
Aus fachlicher Sicht können solche temporären Nebelduschen insbesondere für dicht bebaute, stark versiegelte Stadträume mit hoher Frequentierung sinnvoll sein, etwa innerstädtische Plätze. Für Spielplätze, auch zum Beispiel in der Parkanlage Eschenallee, ist der Bedarf in der Regel nicht in diesem Maß gegeben, sodass auch temporäre Lösungen dort in keinem angemessenen Aufwand-Nutzen-Verhältnis stehen.
Fazit
Zusammenfassend kommt die Fachverwaltung zu dem Ergebnis, dass auf Spielplätzen die Installation von Trinkwasserspendern und Nebelduschen, die einer größeren Anzahl von Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung stünden, derzeit nicht in wirtschaftlich vertretbarem Rahmen umsetzbar ist. Sowohl die hohen Investitionskosten als auch die dauerhaft anfallenden Unterhaltungs- und Betriebskosten stehen in keinem angemessenen Verhältnis zur erwartbaren Verbesserung der Aufenthaltsqualität.
Die Verwaltung wird bei Projekten zur Umgestaltung des öffentlichen Raums auch weiterhin Angebote für das Erleben und Nutzen von Wasser für alle Altersgruppen prüfen und bei entsprechender Eignung realisieren, wie dies z.B. mit der Neugestaltung des Wasserlaufs am Lindenplatz oder mit dem Wassertisch am Brander Marktplatz bereits erfolgt ist und am Theaterplatz, am Büchel oder in der Klappergasse aktuell geplant ist.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
7 Straßen
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Projekt: Hitzeschutz Spielplätze
Zum ProjektDie Stadt Aachen untersucht die Hitzebelastung auf Spielplätzen und setzt auf natürliche Verschattung durch Bäume als Maßnahme gegen Hitze. Technische Lösungen wie Sonnensegel werden nur in Ausnahmefällen eingesetzt.
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Projekt
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Betroffene Gruppen
Handlungstyp
PrüfauftragVerfahrensstand
Problem erkanntBezirk
BrandModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 7.7.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 22.5.2026
Technische Details
ID: 1009313
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1009313
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1009313