Aufhebung der besonderen Vorkaufsrechtssatzung gemäß § 25 BauGB für den Bereich zwischen der Schleidener Straße, Prämienstraße und Auf der Kier; hier: Aufhebungsbeschluss
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Eine alte Vorkaufsrechtssatzung für Flächen in Walheim wird aufgehoben, da die Ziele bereits durch andere Pläne umgesetzt wurden.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim empfiehlt dem Rat, die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bereich zwischen der Schleidener Straße, Prämienstraße und Auf der Kier im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim zu beschließen.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bereich zwischen der Schleidener Straße, Prämienstraße und Auf der Kier im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim zu beschließen.
Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts
gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bereich zwischen der Schleidener Straße, Prämienstraße und Auf der Kier im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim.
Erläuterungen
Aufhebung einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht
gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
- Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)
Am 23. Juli 1986 folgte der Rat der Stadt Aachen der Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses vom 19. Juni 1986, einen Bebauungsplan - Bahnhof Walheim/Vennbahnstraße - aufzustellen. Das Ziel des Aufstellungsbeschlusses A 79 war es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung für das Gelände des ehemaligen Bahnhofs Walheim sicherzustellen und eine unerwünschte Gewerbeansiedlung zu verhindern.
Ergänzend zum Aufstellungsbeschluss wurde am 10.12.1986 vom Rat der Stadt Aachen eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht beschlossen. Durch diese Satzung sollte die Stadt Aachen in die Lage versetzt werden, auf den Flächen, die für eine städtebauliche Neuordnung in Frage kommen, die im Aufstellungsbeschluss formulierten Ziele besser umzusetzen. Der größte Teil des Geltungsbereichs der Vorkaufsrechtssatzung ist bereits durch kleinere Bebauungspläne mit konkreteren Zielsetzungen (VEP Nr. 5, Bebauungsplan Nr. 780 und Bebauungsplan Nr. 835) abgesichert. Auf den verbleibenden Restflächen wurde ein Fuß- und Radweg realisiert. Daher ist die Anwendung der Vorkaufsrechtssatzung oder die Ausübung eines Vorkaufsrechts zur Umsetzung dieser Ziele nicht mehr erforderlich. Die Aufhebung ist durch die Stadt Aachen als Satzung zu beschließen.
- Klimanotstand
Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion schädlicher Klimagase sowie die Anpassungsstrategien an die Folgen des stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen, denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen wie Anpassungen prüfen und festlegen müssen. Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss die Anwendung der städtischen Klima-Checkliste beschlossen. Die Checkliste findet in diesem Fall keine Anwendung, da es hier lediglich um die Aufhebung einer Vorkaufsrechtssatzung geht. Es sind keine Auswirkungen auf das Klima durch die geplante Aufhebung zu erwarten.
- Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, für das Plangebiet zwischen der Schleidener Straße, Prämienstraße und Auf der Kier im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim die Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht zu beschließen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
X | nicht bekannt |
Bebauungsplan
Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.
2 Bebauungspläne
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KI-Analyse
Worum geht es?
Eine alte Vorkaufsrechtssatzung für Flächen in Walheim wird aufgehoben, da die Ziele bereits durch andere Pläne umgesetzt wurden.
Projekt
Vorkaufsrecht Walheim
Auch: Bebauungsplan Walheim, A 79
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
AufhebungVerfahrensstand
AbgeschlossenBezirk
Kornelimünster/WalheimModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 7.7.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 15.5.2026
Technische Details
ID: 1009416
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1009416
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1009416