Regiotram Aachen·13 VorlagenKI
Vorlage·FB 01/0093/WP19·15. Juli 2026

Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Regiotram Aachen Infrastrukturgesellschaft mbH

Inhalt

Beratungsfolge

Entscheidung
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Stadt beteiligt sich an einer Infrastrukturgesellschaft für eine Straßenbahnverbindung im Aachener Norden. Nun werden Mitglieder für den Aufsichtsrat bestellt.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Aachen entsendet folgende Vertreter/innen in den Aufsichtsrat der Regiotram Aachen Infrastrukturgesellschaft mbH:

1.) ____________________________ (OB oder ein/e von ihm entsandte/r Vertreter/in)

2.) ____________________________.

Für den Verhinderungsfall werden folgende Stellvertreter/innen bestimmt:

1.) ____________________________ (für den OB oder den/die von ihm entsandte/n Vertreter/in)

2.) ____________________________.

Erläuterungen

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 09.07.2025 die Gründung der Regiotram Aachen Infrastrukturgesellschaft mbH beschlossen (Vorlagenummer FB 20/0361/WP18). Die anschließende Gründung der Gesellschaft erfolgte am 17.12.2025.

Die Stadt Aachen ist mit einem Anteil von 50 Prozent am Stammkapital der Gesellschaft (25.000 Euro) beteiligt. Weitere Gesellschafterinnen sind die Städte Alsdorf, Baesweiler und Würselen mit einem Anteil von jeweils 13,33 Prozent sowie die StädteRegion Aachen mit einem Anteil von zehn Prozent.

Gegenstand der Gesellschaft ist die Planung, die Finanzierung und der Bau der Infrastruktur für eine Straßenbahnlinie zur Verbindung der Städte Aachen, Würselen, Alsdorf und Baesweiler und die anschließende Überlassung zum Betrieb der Straßenbahn an ein Straßenbahnunternehmen.

Aktuell erarbeiten die Gesellschafterinnen eine Konsortialvereinbarung zur Regelung der Finanzierung. Zudem wird ein Wirtschaftsplan erstellt, den der Aufsichtsrat gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrags zu prüfen hat.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags aus zehn Mitgliedern. Jede Gesellschafterin entsendet zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat. Eines der Mitglieder ist gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm entsandte/r Vertreter/in. Für den Verhinderungsfall werden Stellvertreter/-innen bestimmt.

Auswirkungen

Dokument

Sammeldokument öffentlich74.9 KB
PDF-Viewer wird geladen...

Projekt: Regiotram Aachen

Zum Projekt

Die Vorplanung für die Regiotram-Strecke Aachen–Baesweiler und den Ast nach Würselen-Merzbrück läuft. Eine Planungsgesellschaft soll 2026 gegründet werden.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

VerkehrMaßnahme geplant27. Feb. 2020 – 15. Juli 202613 Vorlagen

Weitere Vorlagen in diesem Projekt

Projektzuordnung per KI erkannt – automatisch gruppiert, kann Fehler enthalten.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Die Stadt beteiligt sich an einer Infrastrukturgesellschaft für eine Straßenbahnverbindung im Aachener Norden. Nun werden Mitglieder für den Aufsichtsrat bestellt.

Projekt

Regiotram Aachen

Auch: Regiotram Aachen Infrastrukturgesellschaft, Regiotram

Kategorien

VerkehrWirtschaft

Schlagworte

ÖPNVRegionalentwicklungInfrastrukturgesellschaft

Betroffene Gruppen

PendlerAnwohner im Aachener NordenFahrgäste

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 7.7.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
2.7.2026
Technische Details