Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Regiotram Aachen Infrastrukturgesellschaft mbH
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die Stadt beteiligt sich an einer Infrastrukturgesellschaft für eine Straßenbahnverbindung im Aachener Norden. Nun werden Mitglieder für den Aufsichtsrat bestellt.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Aachen entsendet folgende Vertreter/innen in den Aufsichtsrat der Regiotram Aachen Infrastrukturgesellschaft mbH:
1.) ____________________________ (OB oder ein/e von ihm entsandte/r Vertreter/in)
2.) ____________________________.
Für den Verhinderungsfall werden folgende Stellvertreter/innen bestimmt:
1.) ____________________________ (für den OB oder den/die von ihm entsandte/n Vertreter/in)
2.) ____________________________.
Erläuterungen
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 09.07.2025 die Gründung der Regiotram Aachen Infrastrukturgesellschaft mbH beschlossen (Vorlagenummer FB 20/0361/WP18). Die anschließende Gründung der Gesellschaft erfolgte am 17.12.2025.
Die Stadt Aachen ist mit einem Anteil von 50 Prozent am Stammkapital der Gesellschaft (25.000 Euro) beteiligt. Weitere Gesellschafterinnen sind die Städte Alsdorf, Baesweiler und Würselen mit einem Anteil von jeweils 13,33 Prozent sowie die StädteRegion Aachen mit einem Anteil von zehn Prozent.
Gegenstand der Gesellschaft ist die Planung, die Finanzierung und der Bau der Infrastruktur für eine Straßenbahnlinie zur Verbindung der Städte Aachen, Würselen, Alsdorf und Baesweiler und die anschließende Überlassung zum Betrieb der Straßenbahn an ein Straßenbahnunternehmen.
Aktuell erarbeiten die Gesellschafterinnen eine Konsortialvereinbarung zur Regelung der Finanzierung. Zudem wird ein Wirtschaftsplan erstellt, den der Aufsichtsrat gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrags zu prüfen hat.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags aus zehn Mitgliedern. Jede Gesellschafterin entsendet zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat. Eines der Mitglieder ist gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm entsandte/r Vertreter/in. Für den Verhinderungsfall werden Stellvertreter/-innen bestimmt.
Auswirkungen
Dokument
Projekt: Regiotram Aachen
Zum ProjektDie Vorplanung für die Regiotram-Strecke Aachen–Baesweiler und den Ast nach Würselen-Merzbrück läuft. Eine Planungsgesellschaft soll 2026 gegründet werden.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
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Worum geht es?
Die Stadt beteiligt sich an einer Infrastrukturgesellschaft für eine Straßenbahnverbindung im Aachener Norden. Nun werden Mitglieder für den Aufsichtsrat bestellt.
Projekt
Regiotram Aachen
Auch: Regiotram Aachen Infrastrukturgesellschaft, Regiotram
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 7.7.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 2.7.2026
Technische Details
ID: 1011095
Allris:https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=1011095
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/papers?id=1011095