Bürgerantrag "Tempo 30 auf Teilstück Horbacher Straße" der IG Horbacher Vereine vom 20.09.2012
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Soll die Horbacher Straße sicherer werden? Ein Antrag auf Tempo 30 wird geprüft – doch die Unfallstatistik spricht dagegen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Horbacher Straße (L231) im Abschnitt zwischen Gut Rosenberg und der Einmündung Frohnrather Weg nicht zulässig ist.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Über die Bezirksbürgermeisterin für den Stadtbezirk Richterich hat die Interessengemeinschaft Horbacher Vereine den Antrag gestellt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Horbacher Straße im Abschnitt zwischen Gut Rosenberg und der Einmündung Frohnrather Weg auf 30 km/h zu reduzieren.
Der genannteTeilbereich der Horbacher Straße liegt innerhalb der geschlossenen Ortslage. Es gilt daher eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Bei der Horbacher Straße handelt es sich um die L 231. Diese dient der Aufnahme der überörtlichen Verkehre. Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf solchen klassifizierten Straßen ist nur zulässig bei Bestehen einer außergewöhnlich hohen Gefahrenlage bzw. einer auf überhöhte Geschwindigkeiten zurückzuführenden Unfallhäufung.
Die im Antrag genannte Grundschule und auch der Kindergarten grenzen nicht unmittelbar an die Horbacher Straße. Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit zum Schutz dieser Einrichtungen ist daher nicht zu begründen.
Eine Überprüfung der Verkehrsunfalllage durch die Polizei hat ergeben, dass sich im Zeitraum der letzten drei Jahre im o.g. Teilstück der Horbacher Straße vier aufnahmepflichtige Verkehrsunfälle ereignet haben. Gemessen an der hohen Verkehrsbelastung der Horbacher Straße ist die Zahl der Verkehrsunfälle als äußerst gering einzustufen.
Zwei der Unfälle haben sich beim Einbiegen in die Horbacher Straße ereignet. Wobei bei einem Unfall ein PKW-Fahrer beim Einbiegen einen Fahrradfahrer übersehen hat und der andere ein Alleinunfall war, bei dem der Fahrzeugführer die Gewalt über sein Fahrzeug verloren hat.
Bei einem weiteren Alleinunfall ist ein Mofafahrer vermutlich aufgrund einer Verschmutzung gestürzt. Beim vierten Unfall ist ein Fahrradfahrer durch einen überholenden PKW zu Fall gekommen.
Festzustellen ist, dass bei keinem Unfall überhöhte Geschwindigkeit unfallursächlich war.
Somit liegen keine Anhaltspunkte vor, die auf eine besonders hohe Gefahrenlage schließen lassen, die eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit rechtfertigen würde.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
2 Straßen
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Projekt: Tempo 30 Horbacher Straße
Zum ProjektDie Stadt Aachen lehnt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Horbacher Straße ab, da keine außergewöhnliche Gefahrenlage oder schützenswerte Einrichtungen vorliegen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
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Worum geht es?
Soll die Horbacher Straße sicherer werden? Ein Antrag auf Tempo 30 wird geprüft – doch die Unfallstatistik spricht dagegen.
Projekt
Tempo 30 Horbacher Straße
Auch: L 231 Horbacher Straße
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PrüfauftragVerfahrensstand
Problem erkanntBezirk
RichterichModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026