Vorlage·FB 62/0041/WP16·17. April 2013

Anordnung der Umlegung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich -

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie soll ein Baugebiet in Lichtenbusch entwickelt werden? Die Stadt ordnet ein Umlegungsverfahren an, um Grundstücke neu zu ordnen und die Planung umzusetzen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen ordnet für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich - die Umlegung nach § 46 Baugesetzbuch an.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anordnung der Umlegung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich -

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.02.2013 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 und der Behörden gemäß § 4 Abs.2 BauGB zur Kenntnis genommen und dem Rat empfohlen, die Stellung-nahmen der Öffentlichkeit und der Behörden zur 2. öffentlichen Auslegung zurückzuweisen, die nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange nicht berücksichtigt werden konnten. Der Planungsausschuss beschloss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die 3. öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich - . Er hat weiterhin dem Rat der Stadt Aachen die Anordnung der Umlegung nach § 46 BauGB für den v.g. Planbereich empfohlen.

Durch das Umlegungsverfahren sollen die bodenordnerischen Voraussetzungen für die Entwicklung des Baugebietes sowie ein zeitgemäßer Zuschnitt der Grundstücke geschaffen werden, da im Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich - das vorhandene Grundstücksgefüge und die Planung auseinanderklaffen. Im Vorfeld war einem Aachener Investor die Möglichkeit eingeräumt worden, das Gebiet über eine private Umlegung zu entwickeln. Er ist aber aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen zu keinem Konsenz mit den Beteiligten gekommen. Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes kommt somit das gesetzliche Umlegungsverfahren nach § 45ff. BauGB zum Zuge. Um das Verfahren einleiten zu können, ist die Anordnung der Umlegung erforderlich.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

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Projekt: Bebauungsplan Lichtenbusch

Zum Projekt

Der Bebauungsplan Nr. 855 für Lichtenbusch wird geändert, um die Höhenlage der Verkehrsflächen und Gebäude an die Erfordernisse der Entwässerung anzupassen.

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StadtentwicklungMaßnahme geplant29. Jan. 2013 – 22. Apr. 201510 Vorlagen
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Wie soll ein Baugebiet in Lichtenbusch entwickelt werden? Die Stadt ordnet ein Umlegungsverfahren an, um Grundstücke neu zu ordnen und die Planung umzusetzen.

Projekt

Bebauungsplan Lichtenbusch

Auch: B-Plan 855, Umlegung Lichtenbusch

Kategorien

Stadtentwicklung

Schlagworte

BodenordnungBaugebietUmlegungsverfahren

Betroffene Gruppen

Anwohner LichtenbuschGrundstückseigentümerInvestoren

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Kornelimünster/Walheim

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Geändert
23.2.2026
Technische Details