Marktstandgebühren·2 VorlagenKI
Vorlage·FB 23/0051/WP17·28. Januar 2015

Änderung der Marktstandgebührensatzung für die städtischen Wochenmärkte

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Gebühren für Marktstände auf den städtischen Wochenmärkten werden angepasst, um die Kosten für Personal und Verwaltung zu decken.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Erhöhung der Marktstandgebühren um 13 % und die entsprechende Änderung der Marktstandgebührensatzung zu beschließen. Der 2. Nachtrag zur Marktstandgebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage beigefügt.

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Erhöhung der Marktstandgebühren um 13 % und die entsprechende Änderung der Marktstandgebührensatzung zu beschließen. Der 2. Nachtrag zur Marktstandgebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage beigefügt.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Erhöhung der Marktstandgebühren um 13 % und die entsprechende Änderung der Marktstandgebühren zum 01.03.2015. Der 2. Nachtrag zur Marktstandgebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage beigefügt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die städtische Finanzverwaltung hat die Personalausgaben und den Verwaltungskosten-

beitrag für die städtischen Wochenmärkte überprüft. Die letzte Gebührenerhöhung um 20 % erfolgte zum 01.04.2013.

Eine Hochrechnung der für 2015 zu erwartenden Ausgaben (Aufwand) und der Einnahmen (Erträge) für das laufende Jahr (und somit auch für die Folgejahre) ergibt keine Kostendeckung. Die Unterdeckung für den Fall, dass keine Gebührenerhöhung erfolgt, beträgt 2015 15.750 €. Bezüglich der Berechnung wird auf die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung verwiesen.

Die in § 2 der Satzung über die Erhebung von Marktstandgebühren auf den Wochenmärkten in der Stadt Aachen (Marktstandgebührensatzung) nachfolgenden Beträge werden wie folgt ersetzt:

a.)Tarifzone I

1,99 € durch den Betrag 2,25 €/qm Standfläche

b.)Tarifzone II

1,80 € durch den Betrag 2,03 €/qm Standfläche

c.)Tarifzone III

1,56 € durch den Betrag 1,76 €/qm Standfläche

Somit hat beispielsweise ein/e MarktbeschickerIn mit einer Standfläche von 20,00 qm in der

Tarifzone II ab 01.03.2015 den Betrag von 40,60 € statt 36,00 € monatlich zuzüglich Mehrwertsteuer und Sondernutzung zu zahlen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

155.200,00

155.200,00

465.600,00

465.600,00

0

0

Sachaufwand

149.700,00

149.700,00

456.400,00

456.400,00

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-5.500,00

-5.500,00

-9.200,00

-9.200,00

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

* Die Differenzen zwischen den Ansätzen und den in der Gebührenbedarfsberechnung aufgeführten Zahlen

resultieren daraus, dass bei der Gebührenkalkulation Ist-Zahlen als Berechnungsgrundlage

herangezogen werden. Eine Anpassung der Ansätze (Aufwendungen und Ertäge) an die Gebührenkalkulation

erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2015. Im Übrigen wird auf die beigefügte

Gebührenbedarfsberechnung verwiesen.

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Projekt: Marktstandgebühren

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Die Gebühren für Marktstände auf den städtischen Wochenmärkten werden ab Mai 2018 erhöht, um die Anpassung an die geänderte Sondernutzungssatzung umzusetzen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

WirtschaftUmsetzung beschlossen28. Jan. 2015 – 19. Sept. 20182 Vorlagen

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Worum geht es?

Die Gebühren für Marktstände auf den städtischen Wochenmärkten werden angepasst, um die Kosten für Personal und Verwaltung zu decken.

Projekt

Marktstandgebühren

Auch: Wochenmarktgebühren

Kategorien

WirtschaftHaushalt & Finanzen

Schlagworte

GebührensatzungKostendeckungMarktbeschicker

Betroffene Gruppen

MarkthändlerMarktbesucher

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
23.2.2026
Technische Details