Änderung der Marktstandgebührensatzung für die städtischen Wochenmärkte
Inhalt
Erläuterungen
Die Gebühren für Marktstände auf den städtischen Wochenmärkten werden angepasst, um die Kosten für Personal und Verwaltung zu decken.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Erhöhung der Marktstandgebühren um 13 % und die entsprechende Änderung der Marktstandgebührensatzung zu beschließen. Der 2. Nachtrag zur Marktstandgebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage beigefügt.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Erhöhung der Marktstandgebühren um 13 % und die entsprechende Änderung der Marktstandgebührensatzung zu beschließen. Der 2. Nachtrag zur Marktstandgebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage beigefügt.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Erhöhung der Marktstandgebühren um 13 % und die entsprechende Änderung der Marktstandgebühren zum 01.03.2015. Der 2. Nachtrag zur Marktstandgebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage beigefügt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die städtische Finanzverwaltung hat die Personalausgaben und den Verwaltungskosten-
beitrag für die städtischen Wochenmärkte überprüft. Die letzte Gebührenerhöhung um 20 % erfolgte zum 01.04.2013.
Eine Hochrechnung der für 2015 zu erwartenden Ausgaben (Aufwand) und der Einnahmen (Erträge) für das laufende Jahr (und somit auch für die Folgejahre) ergibt keine Kostendeckung. Die Unterdeckung für den Fall, dass keine Gebührenerhöhung erfolgt, beträgt 2015 15.750 €. Bezüglich der Berechnung wird auf die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung verwiesen.
Die in § 2 der Satzung über die Erhebung von Marktstandgebühren auf den Wochenmärkten in der Stadt Aachen (Marktstandgebührensatzung) nachfolgenden Beträge werden wie folgt ersetzt:
a.)Tarifzone I
1,99 € durch den Betrag 2,25 €/qm Standfläche
b.)Tarifzone II
1,80 € durch den Betrag 2,03 €/qm Standfläche
c.)Tarifzone III
1,56 € durch den Betrag 1,76 €/qm Standfläche
Somit hat beispielsweise ein/e MarktbeschickerIn mit einer Standfläche von 20,00 qm in der
Tarifzone II ab 01.03.2015 den Betrag von 40,60 € statt 36,00 € monatlich zuzüglich Mehrwertsteuer und Sondernutzung zu zahlen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 155.200,00 | 155.200,00 | 465.600,00 | 465.600,00 | 0 | 0 |
Sachaufwand | 149.700,00 | 149.700,00 | 456.400,00 | 456.400,00 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | -5.500,00 | -5.500,00 | -9.200,00 | -9.200,00 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
* Die Differenzen zwischen den Ansätzen und den in der Gebührenbedarfsberechnung aufgeführten Zahlen |
resultieren daraus, dass bei der Gebührenkalkulation Ist-Zahlen als Berechnungsgrundlage |
herangezogen werden. Eine Anpassung der Ansätze (Aufwendungen und Ertäge) an die Gebührenkalkulation |
erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2015. Im Übrigen wird auf die beigefügte |
Gebührenbedarfsberechnung verwiesen. |
Dokument
Weitere Dokumente (2)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Projekt: Marktstandgebühren
Zum ProjektDie Gebühren für Marktstände auf den städtischen Wochenmärkten werden ab Mai 2018 erhöht, um die Anpassung an die geänderte Sondernutzungssatzung umzusetzen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Änderung der Marktstandgebührensatzung für die städtischen WochenmärkteFB 23/0482/WP17 · 19. Sept. 2018
KI-Analyse
Worum geht es?
Die Gebühren für Marktstände auf den städtischen Wochenmärkten werden angepasst, um die Kosten für Personal und Verwaltung zu decken.
Projekt
Marktstandgebühren
Auch: Wochenmarktgebühren
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Geändert
- 23.2.2026