Erlass einer Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Stadtgebiet Aachenhier: Tagesordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion im Rat der Stadt Aachen vom 08.01.2016
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Soll Aachen eine Satzung zum Schutz von Wohnraum erlassen? Die Diskussion über Leerstände und Wohnraumknappheit geht weiter.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Fraktion GRÜNE im Rat der Stadt Aachen hat mit Schreiben vom 08.01.2016 den Antrag zur Tagesordnung
„Erlass einer Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Stadtgebiet Aachen“
für die Ratssitzung am 27.01.2016 fristgerecht gestellt und beantragt, diese Satzung zu beschliessen.
Der Beratungsstand wird von der Verwaltung wie folgt beschrieben:
Zu dem Erlass der Satzung hat die Verwaltung eine Vorlage für den Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss für seine Sitzung am 08.12.2015 zur Beratung und Beschlussfassung gefertigt. Die seinerzeitige Vorlage ist zur Information als Anlage beigefügt.
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss hat hierzu folgenden Beschluss gefasst:
„ Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er schließt sich der Einschätzung der Verwaltung an, dass derzeit "keine hoch dringliche Notwendigkeit zum Satzungserlass" besteht und dass "die Leerstände und die Gefahr, dass durch diese dem Wohnungsmarkt Wohnraum über Gebühr entzogen wird, momentan objektiv betrachtet gering" sind.
Deshalb soll zunächst von einem Satzungserlass abgesehen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Umstrukturierung der Fachbereiche 50/64 den Aspekt der Abrundung der "Aachen-Strategie-Wohnen" im neuen Fachbereich zu adressieren. Dabei wird insbesondere die strategische Wohnraumplanung sowie das Wohnbaulandmonitoring gestärkt, um insgesamt die Wohnraumbilanz zu verbessern.
Der Ausschuss stimmt mit der Verwaltung darin überein, zunächst vorrangig mit Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf mögliche Leerstände im frei finanzierten Wohnungsmarkt zu reagieren, so dass eine Satzung zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich erscheint.
Sollte im Zuge der weiteren Entwicklung der Erlass einer Wohnraumschutzsatzung als nötiges Instrument erscheinen, wird der WLA erneut über eine Einführung beraten. „
Mit dieser Beschlussfassung und der vorangegangenen Diskussion ist aus Sicht der Verwaltung das Thema in ausreichendem Maße behandelt worden, so dass es einer weiteren Debatte im Rat der Stadt nicht bedarf.
Dokument
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Zum ProjektDie Stadt Aachen passt die Wohnraumschutzsatzung an, um die Formulierung zu nicht geschütztem Wohnraum präziser zu fassen. Ziel ist es, rechtliche Klarheit zu schaffen, wann Wohnraum nicht unter den Schutz der Satzung fällt.
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RegulierungVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Fachbereich Wohnen
- Geändert
- 22.2.2026