Wohnraumschutzsatzung·9 VorlagenKI
Vorlage·FB 56/0301/WP18-1·23. August 2023

1. Nachtrag zur Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Aachen vom 18.02.2022 (Wohnraumschutzsatzung) – Änderung des § 5 (Nicht geschützter Wohnraum)

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Regeln zum Schutz von Wohnraum in Aachen werden angepasst. Wann gilt eine Wohnung als nicht schützenswert?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 1. Nachtrag zur Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Aachen vom 18.02.2022.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Wohn- und Liegenschaftsausschuss der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2023 unter dem Tagesordnungspunkt „1. Nachtrag zur Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Aachen vom 18.02.2022 (Wohnraumschutzsatzung) – Änderung des § 5 (Nicht geschützter Wohnraum)“ die Verwaltung damit beauftragt, die Formulierung des Satzes „Dies gilt nicht, wenn ein Verstoß gegen eine öffentlich-rechtliche Vorschrift (z.B. Bauordnungsrecht) vorliegt“ nochmals zu prüfen. Diese Formulierung ist nach Auffassung des Gremiums zu unbestimmt, da der Bezug zur Rechtswidrigkeit der Nutzung nicht ersichtlich sei.

Aus dem Gremium wurde in der Sitzung vom 13. Juni 2023 folgender alternativer Formulierungsvorschlag zu § 5 Nr. 2 der Wohnraumschutzsatzung vorgeschlagen:

„Kein schützenswerter Wohnraum im Sinne dieser Satzung liegt vor, wenn (…)

2. der Wohnraum bereits vor Inkrafttreten der Wohnraumschutzsatzung vom 10.07.2019 und seitdem rechtmäßig ohneUnterbrechung anderen als Wohnzwecken diente, (…).

Die Prüfung dieser Formulierung durch den Fachbereich Recht und Versicherung ergab, dass diese Formulierung wohl zu weit gefasst sein dürfte, weil sie auch Fälle einer zivilrechtlich widerrechtlichen Nutzung erfasst; insoweit enthält aber das Wohnraumstärkungsgesetz keine Ermächtigungsgrundlage. Es wird daher unter Berücksichtigung der Bedenken des Wohn- und Liegenschaftsausschuss der Stadt Aachen folgende Formulierung von der Verwaltung vorgeschlagen:

§ 5

Nicht schützenswerter Wohnraum

Kein schützenswerter Wohnraum im Sinne dieser Satzung liegt vor, wenn

  1. der Wohnraum dem allgemeinen Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung steht, weil das Wohnen in einem engen räumlichen Zusammenhang an eine bestimmte Tätigkeit geknüpft ist (z. B. Wohnraum für Aufsichtsperson auf Betriebsgelände, Hausmeisterwohnung im Schulgebäude),
  2. der Wohnraum bereits vor Inkrafttreten der Wohnraumschutzsatzung vom 10.07.2019 und seitdem ohne Unterbrechung anderen als Wohnzwecken diente. Dies gilt nicht, wenn die Nutzung zu anderen als Wohnzwecken unter Verstoß gegen eine öffentlich-rechtliche Vorschrift (z.B. Bauordnungsrecht) erfolgte oder erfolgt,
  3. Wohnraum noch nicht bezugsfertig ist,
  4. baurechtlich eine Wohnungsnutzung nicht zulässig ist,
  5. der Wohnraum einen von der, dem oder den Verfügungsberechtigten nicht zu vertretenden, schweren Mangel aufweist und ein ordnungsgemäßer Zustand nicht mit einem objektiv wirtschaftlichen und zumutbaren Aufwand wiederhergestellt werden kann. § 8 Absatz 2 WohnStG gilt entsprechend,
  6. der Wohnraum aufgrund der Umstände des Einzelfalls nachweislich nicht mehr vom Markt angenommen wird, z. B. wegen der Größe, des Grundrisses oder aufgrund von unerträglichen Umwelteinflüssen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

1 Straße

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Dokument

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Projekt: Wohnraumschutzsatzung

Zum Projekt

Die Stadt Aachen passt die Wohnraumschutzsatzung an, um die Formulierung zu nicht geschütztem Wohnraum präziser zu fassen. Ziel ist es, rechtliche Klarheit zu schaffen, wann Wohnraum nicht unter den Schutz der Satzung fällt.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

WohnenMaßnahme geplant28. Jan. 2015 – 23. Aug. 20239 Vorlagen
Projektzuordnung per KI erkannt – automatisch gruppiert, kann Fehler enthalten.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Die Regeln zum Schutz von Wohnraum in Aachen werden angepasst. Wann gilt eine Wohnung als nicht schützenswert?

Projekt

Wohnraumschutzsatzung

Auch: 1. Nachtrag Wohnraumschutzsatzung

Kategorien

Wohnen

Schlagworte

WohnraumförderungMieterschutzNutzungsrecht

Betroffene Gruppen

MieterVermieterWohnungssuchende

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
8.2.2026
Technische Details