Vorlage·E 49.5/0056/WP17·6. Juli 2016

KASTE-Mittel 2017 ffAtelierhaus Aachen e.V.

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Kulturverein erhält städtische Förderung für den Umzug in ein neues Atelierhaus – mit dem Ziel, künstlerische Arbeit in Aachen zu stärken.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Hauptausschuss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Betriebsausschuss Kultur:

Das Atelierhaus Aachen e.V. erhält einen dreijährigen Förderbescheid in Höhe von 40.000,00 € für die Dauer von 2017 – 2019 in Form einer Anteilsfinanzierung.

Der erforderliche Zuschuss an den Atelierhaus Aachen e.V. wird über den Wirtschaftsplan des E 49 abgebildet.

E 49 wird den entsprechenden Aufwand zum Haushalt der Stadt Aachen 2017 anmelden.

Gesamtstädtisch wird allerdings eine Absenkung der daraus resultierenden Belastung anzustreben sein.

BeschlussvorschlagBetriebsausschuss Kultur:

Der Betriebsausschuss Kultur beschließt:

Das Atelierhaus Aachen e.V. erhält einen dreijährigen Förderbescheid in Höhe von 40.000,00 € für die Dauer von 2017 – 2019 in Form einer Anteilsfinanzierung.

Der erforderliche Zuschuss an den Atelierhaus Aachen e.V. wird über den Wirtschaftsplan des E 49 abgebildet.

E 49 wird den entsprechenden Aufwand zum Haushalt der Stadt Aachen 2017 anmelden.

Gesamtstädtisch wird allerdings eine Absenkung der daraus resultierenden Belastung anzustreben sein.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Atelierhaus Aachen e.V. soll in das Depot Talstraße einziehen.

Angemietet werden dort insgesamt 990 qm zzgl. der entsprechenden Verkehrsflächen.

Es ist beabsichtigt, einen Mietvertrag über fünf Jahre zu fertigen.

Demzufolge ist erforderlich, dass aufgrund der vorliegenden Kostenkalkulationen für das Jahr 2017ff ein Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 40.000,00 €/a zunächst für die Dauer von drei Jahren bewilligt wird.

Aufgrund des Mietvertrages sollte beabsichtigt werden, diesen Zuschuss ggfs. auch als Festbetragsfinanzierung nach Ablauf von drei Jahren zu erneuern.

Das Atelierhaus Aachen e.V. ist bemüht, die Zuschusskosten der Stadt Aachen zu senken, indem weitere Drittmittel generiert werden. Daher empfiehlt die Verwaltung folgenden Beschluss:

Das Atelierhaus Aachen e.V. erhält einen dreijährigen Förderbescheid in Höhe von 40.000,00 € für die Dauer von 2017 – 2019 in Form einer Anteilsfinanzierung.

Der erforderliche Zuschuss an den Atelierhaus Aachen e.V. wird über den Wirtschaftsplan des E 49 abgebildet.

E 49 wird den entsprechenden Aufwand zum Haushalt der Stadt Aachen 2017 anmelden.

Gesamtstädtisch wird allerdings eine Absenkung der daraus resultierenden Belastung anzustreben sein.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

1 Straße

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Ein Kulturverein erhält städtische Förderung für den Umzug in ein neues Atelierhaus – mit dem Ziel, künstlerische Arbeit in Aachen zu stärken.

Projekt

Förderung Atelierhaus Aachen

Auch: Atelierhaus Depot Talstraße

Kategorien

Kultur

Schlagworte

KunstförderungMietzuschussKultureinrichtung

Betroffene Gruppen

KünstlerKulturschaffende

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
Kulturservice
Geändert
22.2.2026
Technische Details