I. Änderung Bebauungsplan Nr. 849 -Burggrafenstraße-hier: Änderungs- und Satzungsbeschluss
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Der Bebauungsplan für die Burggrafenstraße wird geändert – mit neuen Vorgaben zu Begrünung, Lärmschutz und Wegerechten.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltungsowie den Planverwirklichungsvertrag zur Bebauungsplanänderung zur Kenntnis.
Er stellt fest, dass die Grundzüge der Planung durch die beabsichtigte Änderung nicht berührt werden und beschließt den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
- den Geltungsbereich der I. Änderung für den nördlichen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 849 zu begrenzen,
- die überbaubare Fläche und die Fläche für Tiefgaragen und Stellplätze in seiner Form im Rechtsplan zu ändern,
- die Überschreitung der GRZ auf 0,75 zuzulassen und schriftlich festzusetzen,
- geringfügige Überschreitungen für Terrassen, Terrassenüberdachungen zuzulassen und schriftlich festzusetzen,
- die Höhe der Gebäude in Richtung der Altbauten an der Jülicher Straße zu reduzieren,
- die Fläche zur Anpflanzung einer Hecke im Rechtsplan zu streichen,
- Anforderung von Anpflanzungen und Dachbegrünungen schriftlich festzusetzen
- ein Wegerecht zugunsten der Allgemeinheit im Rechtsplan festzusetzen
- Lärmpegelbereiche im Rechtsplan festzusetzen
- Schutzmaßnahmen für das Gebäude über der Tiefgarage schriftlich festzusetzen
Weiterhin beschließt er die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 849 – Burggrafenstraße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Altbaugelände Jülicher Straße und Baustraße Burggrafenstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 849 – Burggrafenstraße – wurde ein
Durchführungsvertrag mit der gewoge AG abgeschlossen. Für die I. Änderung des B-Plans
849 soll in einem Änderungsvertrag die Maßnahmen für Anpflanzungen für den kleineren
Geltungsbereich, die Maßnahmen für die Dachbegrünung und der bauliche Lärmschutz über
der Tiefgarage, die Verpflanzung von 5 Bäume und das Wegerecht entsprechend vertraglich
gesichert werden. Mit Wirksamwerden dieses Vertrages tritt der Durchführungsvertrag vom
21./30.10.2002 für den Verfahrensbereich der I. Änderung außer Kraft.
Der Vertrag ist zwischenzeitlich unterschriftsreif. Die aktuelle, endverhandelte Version ist dieser ergänzenden Tischvorlage zur Kenntnisnahme beigefügt.
Bebauungsplan
Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.
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Projekt: Bebauungsplan Burggrafenstraße
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Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
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KI-Analyse
Worum geht es?
Der Bebauungsplan für die Burggrafenstraße wird geändert – mit neuen Vorgaben zu Begrünung, Lärmschutz und Wegerechten.
Projekt
Bebauungsplan Burggrafenstraße
Auch: B-Plan 849
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 22.2.2026