Vorlage·FB 61/0423/WP17-1·29. Juni 2016

I. Änderung Bebauungsplan Nr. 849 -Burggrafenstraße-hier: Änderungs- und Satzungsbeschluss

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
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Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Der Bebauungsplan für die Burggrafenstraße wird geändert – mit neuen Vorgaben zu Begrünung, Lärmschutz und Wegerechten.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltungsowie den Planverwirklichungsvertrag zur Bebauungsplanänderung zur Kenntnis.

Er stellt fest, dass die Grundzüge der Planung durch die beabsichtigte Änderung nicht berührt werden und beschließt den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

- den Geltungsbereich der I. Änderung für den nördlichen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 849 zu begrenzen,

- die überbaubare Fläche und die Fläche für Tiefgaragen und Stellplätze in seiner Form im Rechtsplan zu ändern,

- die Überschreitung der GRZ auf 0,75 zuzulassen und schriftlich festzusetzen,

- geringfügige Überschreitungen für Terrassen, Terrassenüberdachungen zuzulassen und schriftlich festzusetzen,

- die Höhe der Gebäude in Richtung der Altbauten an der Jülicher Straße zu reduzieren,

- die Fläche zur Anpflanzung einer Hecke im Rechtsplan zu streichen,

- Anforderung von Anpflanzungen und Dachbegrünungen schriftlich festzusetzen

- ein Wegerecht zugunsten der Allgemeinheit im Rechtsplan festzusetzen

- Lärmpegelbereiche im Rechtsplan festzusetzen

- Schutzmaßnahmen für das Gebäude über der Tiefgarage schriftlich festzusetzen

Weiterhin beschließt er die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 849 – Burggrafenstraße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Altbaugelände Jülicher Straße und Baustraße Burggrafenstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 849 – Burggrafenstraße – wurde ein

Durchführungsvertrag mit der gewoge AG abgeschlossen. Für die I. Änderung des B-Plans

849 soll in einem Änderungsvertrag die Maßnahmen für Anpflanzungen für den kleineren

Geltungsbereich, die Maßnahmen für die Dachbegrünung und der bauliche Lärmschutz über

der Tiefgarage, die Verpflanzung von 5 Bäume und das Wegerecht entsprechend vertraglich

gesichert werden. Mit Wirksamwerden dieses Vertrages tritt der Durchführungsvertrag vom

21./30.10.2002 für den Verfahrensbereich der I. Änderung außer Kraft.

Der Vertrag ist zwischenzeitlich unterschriftsreif. Die aktuelle, endverhandelte Version ist dieser ergänzenden Tischvorlage zur Kenntnisnahme beigefügt.

Bebauungsplan

Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.

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Projekt: Bebauungsplan Burggrafenstraße

Zum Projekt

Die Stadt Aachen beschließt den Bebauungsplan Nr. 986 für ein Wohngebiet im Stadtbezirk Mitte, um die Qualität des Wohnstandorts zu verbessern und den Wohnungsbestand zu ergänzen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

StadtentwicklungUmsetzung beschlossen29. Juni 2016 – 22. Jan. 20204 Vorlagen
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Worum geht es?

Der Bebauungsplan für die Burggrafenstraße wird geändert – mit neuen Vorgaben zu Begrünung, Lärmschutz und Wegerechten.

Projekt

Bebauungsplan Burggrafenstraße

Auch: B-Plan 849

Kategorien

Stadtentwicklung

Schlagworte

BebauungsplanLärmschutzGrünflächenVertragsänderung

Betroffene Gruppen

Anwohner BurggrafenstraßeGewerbetreibende

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
22.2.2026
Technische Details