StadtentwicklungPlanung Umsetzung beschlossen
Bebauungsplan Burggrafenstraße
Auch bekannt als: B-Plan 849, B-Plan 986, B-Plan Nr. 849, Burggrafenstraße/Wiesental
- Was
- Stadtentwicklung
- Seit
- 29.6.2016 (4 Vorlagen)
- Status
- Umsetzung beschlossen
- Gremien
- 3 beteiligt
- Zeitraum
- 2016 – 2020
Worum geht es?/
Neue Wohnungen entstehen im Norden Aachens: Ein Bebauungsplan für die Burggrafenstraße soll die Wohnqualität im Quartier verbessern.
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Betroffene Straßen
Straßen, die in den Texten der Vorlagen dieses Projekts erwähnt werden.
5 Straßen
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Projektchronik (4 Vorlagen)
2020 · 1 Vorlage
- KI-generiert
Neue Wohnungen entstehen im Norden Aachens: Ein Bebauungsplan für die Burggrafenstraße soll die Wohnqualität im Quartier verbessern.
Original ansehenAutomatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.StadtentwicklungWohnenInnenentwicklungWohnungsbau
2019 · 1 Vorlage
- Bezirksvertretung Mitte → PlanungsausschussBebauungsplan Nr. 986 - Burggrafenstraße / Wiesenthal -hier:- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB- Empfehlung zum SatzungsbeschlussFB 61/1335/WP17AnhörungKI-generiert
Ein neues Wohnquartier in der Burggrafenstraße entsteht – mit Fokus auf bezahlbarem Wohnraum und nachhaltiger Mobilität.
Original ansehenAutomatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.StadtentwicklungWohnenVerkehrNachverdichtungMobilitätskonzept
2016 · 2 Vorlagen
- Bezirksvertretung Mitte → Planungsausschuss → RatI. Änderung Bebauungsplan Nr. 849 -Burggrafenstraße-hier: Änderungs- und SatzungsbeschlussFB 61/0423/WP17EntscheidungsvorlageStadtentwicklungBebauungsplanBauplanung
- RatI. Änderung Bebauungsplan Nr. 849 -Burggrafenstraße-hier: Änderungs- und SatzungsbeschlussFB 61/0423/WP17-1EntscheidungsvorlageKI-generiert
Der Bebauungsplan für die Burggrafenstraße wird geändert – mit neuen Vorgaben zu Begrünung, Lärmschutz und Wegerechten.
Original ansehenAutomatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.StadtentwicklungBebauungsplanLärmschutz