Vorlage·FB 61/0423/WP17·29. Juni 2016

I. Änderung Bebauungsplan Nr. 849 -Burggrafenstraße-hier: Änderungs- und Satzungsbeschluss

Inhalt

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 849 – Burggrafenstraße – gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

- den Geltungsbereich der I. Änderung für den nördlichen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 849 zu begrenzen,

- die überbaubare Fläche und die Fläche für Tiefgaragen und Stellplätze in seiner Form im Rechtsplan zu ändern,

- die Überschreitung der GRZ auf 0,75 zuzulassen und schriftlich festzusetzen,

- geringfügige Überschreitungen für Terrassen, Terrassenüberdachungen zuzulassen und schriftlich festzusetzen,

- die Höhe der Gebäude in Richtung der Altbauten an der Jülicher Straße zu reduzieren,

- die Fläche zur Anpflanzung einer Hecke im Rechtsplan zu streichen,

- Anforderung von Anpflanzungen und Dachbegrünungen schriftlich festzusetzen

- ein Wegerecht zugunsten der Allgemeinheit im Rechtsplan festzusetzen

- Lärmpegelbereiche im Rechtsplan festzusetzen

- Schutzmaßnahmen für das Gebäude über der Tiefgarage schriftlich festzusetzen

Weiterhin empfiehlt sie dem Rat, diese I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 849 – Burggrafenstraße – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 849 – Burggrafenstraße – gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

- den Geltungsbereich der I. Änderung für den nördlichen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 849 zu begrenzen,

- die überbaubare Fläche und die Fläche für Tiefgaragen und Stellplätze in seiner Form im Rechtsplan zu ändern,

- die Überschreitung der GRZ auf 0,75 zuzulassen und schriftlich festzusetzen,

- geringfügige Überschreitungen für Terrassen, Terrassenüberdachungen zuzulassen und schriftlich festzusetzen,

- die Höhe der Gebäude in Richtung der Altbauten an der Jülicher Straße zu reduzieren,

- die Fläche zur Anpflanzung einer Hecke im Rechtsplan zu streichen,

- Anforderung von Anpflanzungen und Dachbegrünungen schriftlich festzusetzen

- ein Wegerecht zugunsten der Allgemeinheit im Rechtsplan festzusetzen

- Lärmpegelbereiche im Rechtsplan festzusetzen

- Schutzmaßnahmen für das Gebäude über der Tiefgarage schriftlich festzusetzen

Weiterhin empfiehlt sie dem Rat, diese I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 849 – Burggrafenstraße – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stellt fest, dass die Grundzüge der Planung durch die beabsichtigte Änderung nicht berührt werden und beschließt den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

- den Geltungsbereich der I. Änderung für den nördlichen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 849 zu begrenzen,

- die überbaubare Fläche und die Fläche für Tiefgaragen und Stellplätze in seiner Form im Rechtsplan zu ändern,

- die Überschreitung der GRZ auf 0,75 zuzulassen und schriftlich festzusetzen,

- geringfügige Überschreitungen für Terrassen, Terrassenüberdachungen zuzulassen und schriftlich festzusetzen,

- die Höhe der Gebäude in Richtung der Altbauten an der Jülicher Straße zu reduzieren,

- die Fläche zur Anpflanzung einer Hecke im Rechtsplan zu streichen,

- Anforderung von Anpflanzungen und Dachbegrünungen schriftlich festzusetzen

- ein Wegerecht zugunsten der Allgemeinheit im Rechtsplan festzusetzen

- Lärmpegelbereiche im Rechtsplan festzusetzen

- Schutzmaßnahmen für das Gebäude über der Tiefgarage schriftlich festzusetzen

Weiterhin beschließt er die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 849 – Burggrafenstraße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Altbaugelände Jülicher Straße und Baustraße Burggrafenstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Bebauungsplan

Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.

1 Bebauungsplan

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Projekt: Bebauungsplan Burggrafenstraße

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Die Stadt Aachen beschließt den Bebauungsplan Nr. 986 für ein Wohngebiet im Stadtbezirk Mitte, um die Qualität des Wohnstandorts zu verbessern und den Wohnungsbestand zu ergänzen.

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StadtentwicklungUmsetzung beschlossen29. Juni 2016 – 22. Jan. 20204 Vorlagen
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Projekt

Bebauungsplan Burggrafenstraße

Auch: B-Plan Nr. 849

Kategorien

Stadtentwicklung

Schlagworte

BebauungsplanBauplanung

Betroffene Gruppen

AnwohnerGewerbetreibende

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 23.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
22.2.2026
Technische Details