Wohnraumschutzsatzung – aktueller Sachstand
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Darf Wohnraum in Aachen einfach zu Ferienwohnungen oder Gewerberäumen umgewandelt werden? Eine Satzung könnte das verhindern.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gem. § 10 Abs. 1 Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW) kann die Gemeinde durch Satzung Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf festlegen, in denen Wohnraum nur mit Genehmigung zweckentfremdet werden darf.
Ein erhöhter Wohnungsbedarf besteht, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist.
Diese Gefährdung lässt sich für das Stadtgebiet Aachen bereits aus der von der Landesregierung erlassenen Kündigungssperrfristverordnung (KSpVO NRW) vom 24.01.2012 sowie der Kappungs-grenzenverordnung (KappGrenzVO) vom 20.05.2014 folgern, da die Stadt Aachen in beiden Verordnungen in die Gebietskulisse aufgenommen wurde.
Für den Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss (WLA) und letztlich auch für den Rat der Stadt Aachen wurden in den Jahren 2014 und 2015 Vorlagen und Entwürfe einer entsprechenden „Wohnraumschutzsatzung“ gefertigt.
Die letzte Entscheidung in dieser Sache hat der Rat der Stadt Aachen am 27.01.2016 getroffen und mehrheitlich beschlossen, dass von einem Erlass der Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum
(Wohnraumschutzsatzung) abzusehen ist. Als Argument wurde hier insbesondere ins Feld geführt, dass eine solche Satzung einen großen Eingriff in den Wohnungsmarkt darstelle und sich der Wohnungsmarkt aufgrund der großen Nachfrage selber reguliere.
Auch im vergangenen Jahr sind vereinzelt Sachverhalte an die Verwaltung herangetragen worden, bei denen die Verwaltung nach erster Einschätzung, bei bestehender Wohnraumschutzsatzung, Wohnraum vor Zweckentfremdung hätte schützen können.
Beispielhaft können hier aus den vergangen drei Monaten folgende Fälle aufgeführt werden:
a)In einem unmittelbar an ein geplantes großes Neubauvorhaben angrenzenden Wohn- und Geschäftshaus wurden Wohnungen nicht mehr weiter vermietet und gezielt Leerstand erzeugt.
b)In einem Fall, in dem die Verwaltung im Rahmen der Wohnungsaufsicht zur Behebung eines Mangels an einem Wohnhaus aufgefordert hatte, wurden alternativ die zwischenzeitlich leergezogenen Wohnungen nicht erneut vermietet.
c)Eine bis dato vermietete Eigentumswohnung wurde in einem Internetportal als Ferienwohnung angeboten und damit dem Wohnungsmarkt entzogen.
Da aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage kein Eingriffsrecht besteht, wurde den bekanntgegebenen Fällen jedoch nicht weiter nachgegangen.
Generell geht die Verwaltung weiterhin davon aus, dass Wohnraum in Aachen nicht in großem Umfang zweckentfremdet wird. In Einzelfällen jedoch wäre eine Wohnraumschutzsatzung ein zusätzliches hilfreiches Instrument der Wohnungsaufsicht und könnte Zweckentfremdung von Wohnraum nachhaltig verhindern. Nach Informationen des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen haben in den vergangenen Jahren die Städte Bonn, Dortmund, Köln und Münster von dem ihnen nach Wohnungsaufsichtsgesetz eingeräumten Satzungsrecht gebraucht gemacht. In der Stadt Düsseldorf wird die Einführung einer Wohnraumschutzsatzung zurzeit diskutiert.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Dokument
Projekt: Wohnraumschutzsatzung
Zum ProjektDie Stadt Aachen passt die Wohnraumschutzsatzung an, um die Formulierung zu nicht geschütztem Wohnraum präziser zu fassen. Ziel ist es, rechtliche Klarheit zu schaffen, wann Wohnraum nicht unter den Schutz der Satzung fällt.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
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Projekt
Wohnraumschutzsatzung
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 19.2.2026