Vorlage·E 46/47/0045/WP17·14. Juni 2017

Wirtschaftsplan 2017/2018 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen

Inhalt

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den Wirtschaftsplan 2017/2018 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen festzustellen.
  1. Der Finanzausschuss der Stadt Aachen nimmt den Wirtschaftsplan 2017/2018 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis.
  1. Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule den Wirtschaftsplan 2017/2018 fest.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Vorbemerkungen

  • Der als Anlage beigefügteEntwurf des Wirtschaftsplans für die Spielzeit 2017/18 basiert grundsätzlich auf derfür das Wirtschaftsjahr 2016/17 erstellten Wirtschaftsplanung – jedoch weiterentwickeltum insbesondere die Erkenntnisse, die sich aus dem seitherigen Geschäftsverlauf ergeben haben.
  • Die Entwurfsunterlagen wurden FB 20/ Dezernat II entsprechend § 12 Betriebssatzung vorab zugeleitet. Eine vorherige Abstimmung zwischen Theater und FB 20 / Dezernat II bezüglich der Höhe des in der Wirtschaftsplanung des Theaters sowie der städtischen Haushaltsplanung berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) ist erfolgt.
  • Nach dem aktuellen Stand der Erkenntnisse wird die Allgemeine Rücklage (Stand laut Jahresabschluss per 31.07.2016: rund 659.000 €) das nach dem Entwurf 2017/18 ausgewiesene Plan-Defizit (vgl. hierzu weiter unten “Planergebnis nach städt. Zuschuss“) voraussichtlich vollumfänglich decken.

Wesentliche Eckpunkte des Erfolgsplans 2017/18 (im Vergleich zur vorläufigen Planung)

  • Erträge
    Im Vorläufigen Wirtschaftsplan 2017/18 wurde davon ausgegangen, dass bereits in der Spielzeit 2017/18 aufgrund eines neuen Vertriebskonzeptes Steigerung bei den Umsatzerlösen im Umfang von 100.000 € zu erwarten sind. Aufgrund verschiedener personeller Änderungen hat sich die Überarbeitung dieses Vertriebskonzeptes zeitlich verzögert, so dass sich die Umsetzung auf die Spielzeit 2018/19 verschieben wird. Andererseits ist beabsichtigt, die Umsatzerlöse durch Preiskorrekturen im Bereich der Konzertkarten sowie Straffung hausinterner Regelungen zur Ausgabe von Freikarten und Mitarbeiter- Abos zu erhöhen. Darüber hinaus wurde die in Aussicht gestellte Erhöhung der Landeszuweisung in einem ersten Schritt konservativ im Umfang von 50.000 € eingeplant. In der Summe ergibt sich bezüglich der Erträge daher keine Änderung.
  • Personalaufwand/ Städtischer Betriebskostenzuschuss:

Die Planung des Personalaufwands setzt auf die letzte bekannte Tarifsteigerung auf (Tarifabschluss 2016, Laufzeit 01.03.2016 – 28.02.2018). Die entsprechenden Erhöhungen sind in Abstimmung mit FB 20/ Dezernat II sowohl beim Personalaufwand als auch beim städtischen Betriebskostenzuschuss eingerechnet.

  • Plan-Ergebnis nach städt. Zuschuss:

Der VorläufigeWirtschaftsplan 2017/18 endetemiteinem Plan- Defizit von rund 479.000 € nach städtischem Zuschuss. Wesentlich ursächlich hierfür sind die tariflich bedingtenPersonalkostensteigerungen aus der Zeit vor 2016, die bislang nicht strukturell ausgeglichen werden konnten und somit letztlich zu einer sukzessiven „Abschmelzung“ der Allgemeinen Rücklage führen. Die Höhe des Betriebskostenzuschusses für das Wirtschaftsjahr 2017/18 wurde gem. Mitteilung des FB 20 vom 31.01.2017 geringfügig um 6.700 € auf 20.827.200 € korrigiert, so dass sich das Plan- Defizit auf rund 472.000 € reduziert. Nach dem aktuellen Stand der Erkenntnisse und Planungen wird dieses Plan- Defizit voraussichtlich noch vollumfänglich durch die dann voraussichtlich noch vorhandene allgemeine Rücklage gedeckt.

Vermögensplan 2017/18

  • Die geplanten Investitionsmaßnahmen sind streng am betrieblichen Bedarf orientiert und priorisiert. Zur Finanzierung sind - gemäß Finanzplan - keine Investitionszuschüsse geplant.

Finanzplan 2017/18

  • Der Bedarf an liquiden Mitteln ist – unter Einbeziehung des städtischen Zuschusses – im Rahmen des laufenden Geschäfts sicherzustellen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Entf.

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Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Projekt: Wirtschaftsplan Stadttheater und Musikdirektion

Zum Projekt

Der Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2022/2023 des Stadttheaters Aachen sieht ein Defizit von rund 1 Mio. Euro vor, das aus Rücklagen gedeckt werden soll. Die Planung berücksichtigt die Auswirkungen der Corona-Pandemie und steigende Kosten.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

KulturMaßnahme geplant14. Juni 2012 – 30. März 20228 Vorlagen
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Projekt

Wirtschaftsplan Stadttheater und Musikdirektion

Auch: Wirtschaftsplan Theater, Wirtschaftsplan Musikdirektion

Kategorien

KulturHaushalt & Finanzen

Schlagworte

FinanzplanungKulturförderungBetriebskostenzuschuss

Betroffene Gruppen

KulturschaffendeTheaterbesucher

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
E 46/47 - Stadttheater und Musikdirektion
Geändert
19.2.2026
Technische Details