Vorlage·FB 01/0326/WP17·20. September 2017

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen / Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2017hier: Umsetzung des geänderten Entschädigungsrechts laut Ratsbeschluss

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Anpassungen der Entschädigungsregelungen für Ratsmitglieder erfordern zusätzliche Haushaltsmittel.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel beim PSP-Element 1-010101-900-1 (Rat und Ausschüsse), Sachkonto 54210000, in Höhe von 82.000,00 €. Deckung erfolgt in entsprechender Höhe beim PSP-Element 1-160102-900-4 (Gemeindesteuern, Steueranteile), Sachkonto 40120000 (Grundsteuer B)

Der Rat der Stadt beschließt für das Haushaltsjahr 2017 seine Zustimmung zur überplanmäßigen Gewährung von Mitteln in Höhe von 82.000,00 € bei dem PSP-Element 1-010101-900-1 (Rat und Ausschüsse), Sachkonto 54210000.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Durch die kürzlich erfolgte Änderung der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung – EntschVO) NRW sowie der durch den Rat der Stadt in seiner Sitzung am 12.07.2017 beschlossenen Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aachen entstehen im Produkt 010101 - Rat und Ausschüsse - zusätzliche Aufwendungen, die aus dem aktuellen Haushaltsansatz nicht mehr gedeckt werden können.

Wie aus der beigefügten Übersicht ersichtlich, fehlen beim PSP-Element 1-010101-900-1, Sachkonto 54210000 Mittel in Höhe von insgesamt 81.684,00 €.

Der zusätzliche Mittelbedarf in Höhe von gerundet 82.000,00 € kann gedeckt werden aus Mehrerträgen bei dem PSP-Element 1-160102-900-4 (Gemeindesteuern, Steueranteile), Sachkonto 40120000 (Grundsteuer B).


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

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0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

672.000,00 €

754.000,00 €

2.016.000 €

2.016.000 €

0

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Abschreibungen

0

0

0

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Ergebnis

- 672.00,00 €

- 754.000,00 €

-2.016.000 €

- 2.016.000 €

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- 82.000,00 €

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Die zusätzlichen Mittel stehen bereit bei PSP-Element 1-010101-900-1, Sachkonto 54210000.

Die Erhöhung der Aufwendungen durch die Regelungen der Entschädigungsverordnung werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 ff. berücksichtigt.

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Anpassungen der Entschädigungsregelungen für Ratsmitglieder erfordern zusätzliche Haushaltsmittel.

Projekt

Entschädigungsverordnung Ratsmitglieder

Auch: EntschVO

Kategorien

Haushalt & FinanzenRatsbetrieb

Schlagworte

AufwandsentschädigungHaushaltsanpassung

Betroffene Gruppen

Ratsmitglieder

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
19.2.2026
Technische Details