Änderung der Betriebssatzung der für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kulturbetrieb der Stadt Aachen auf Basis der Eigenbetriebsverordnung des Landes NRW in der Änderungsfassung durch Artikel 26 des Gesetzes vom 08.Juli 2016 (GV.NRW.S559)
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die Satzung des Kulturbetriebs Aachen wird an geänderte landesrechtliche Vorgaben angepasst.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur:
Der Betriebsausschuss Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Satzungsänderung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kulturbetrieb der Stadt Aachen mit Wirkung zum 13.12.2017.
Beschlussvorschlag Rat:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur die Satzungsänderung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kulturbetrieb der Stadt Aachen mit Wirkung zum 13.12.2017.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Eine Überarbeitung der letzten Fassung vom 23.11.2016war notwendig geworden, da die Betriebssatzung in wenigen Punkten im Widerspruch zur Eigenbetriebsverordnung des Landes NRW in der Änderungsfassung durch Artikel 26. des Gesetzes vom 08.07.2016 steht.
Erläuterungen zu den einzelnen Änderungen:
In der Satzungsänderung wurden folgende Punkte geändert / angepasst:
-Einleitung in die Betriebssatzung, hier wurde im letzten Satz „VO vom 13.08.2012 (GV, NRW, S.296)“ ersetzt durch „Artikel 26. des Gesetzes vom 08.07.2016 (GV.NRW. S. 559)“
-§ 19, die Vorlage im Betriebsausschuss Kultur über die Entwicklung der Aufwendungen und Erträge wurde von halbjährlich auf vierteljährlich einen Monat nach Quartalsende ersetzt
-§ 20 Abs. 1, Jahresabschluss und Lagebericht sind nicht wie bisher bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres aufzustellen, sondern bis zum Ablauf von drei Monaten und danach prüfen zu lassen.
Diese Satzungsänderung wurde in Zusammenarbeit mit Dr. Neumann, Schmeer und Partner überarbeitet.
Dokument
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Projekt: Betriebssatzung Kulturbetrieb
Zum ProjektDie Betriebssatzung des Kulturbetriebs der Stadt Aachen wird an geänderte gesetzliche Vorgaben der Gemeindeordnung und Eigenbetriebsverordnung NRW angepasst.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
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Worum geht es?
Die Satzung des Kulturbetriebs Aachen wird an geänderte landesrechtliche Vorgaben angepasst.
Projekt
Betriebssatzung Kulturbetrieb
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Kulturservice
- Geändert
- 8.7.2026