Vorlage·FB 61/1015/WP17·6. September 2018

Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 8 der ehemaligen Gemeinde Haaren einschließlich aller Änderungen im Stadtbezirk Aachen-Haaren im Bereich Kreuzstraße, Am Haarberg und Lindenweg;hier: Offenlagebeschluss

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein veralteter Durchführungsplan in Haaren wird aufgehoben, um Nachverdichtung und zeitgemäße Wohnformen zu ermöglichen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufhebung des Durchführungsplanes Haaren Nr. 8 zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB die Einleitung des Aufhebungsverfahrens sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Durchführungsplanes Nr. 8 der ehem. Gemeinde Haaren einschl. aller Änderungen in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufhebung des Durchführungsplanes Haaren Nr. 8 zur Kenntnis. Er stellt fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB verzichtet werden kann und beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs.1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Planungsanlass

Mit der Bebauung des gesamten Areals wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des Durchführungsplanes Nr.8 umgesetzt und seine Leitaufgabe somit erfüllt. Seit der Rechtskraft des Durchführungsplanes Nr. 8 konnte man jedoch in den vergangenen Jahren eine deutliche Veränderung der Wohnflächenbedarfe feststellen. Aufgrund dieser veränderten Bedarfe entsprechen die vorhandenen Gebäude in ihrer überwiegend eingeschossigen Bauweise häufig nicht mehr den Anforderungen an einen attraktiven und nachgefragten Wohntypus.

Besonders Familien benötigen oftmals Gebäude mit mehr Wohnfläche.

Eine Nachverdichtung einiger sehr großer Grundstücke aber vor allem der Ausbau des Bestandes ist auf Grundlage des Durchführungsplanes zumeist nicht möglich. Um dennoch die Zielvorstellung des Masterplans AACHEN*2030 „Innenentwicklung/moderate Nachverdichtung“ auch in dem Planbereich des Durchführungsplanes Nr.8 zu ermöglichen, wurden in der Vergangenheit bereits einige Befreiungen vom Durchführungsplan genehmigt.

Erwartungsgemäß werden in den kommenden Jahren vermehrt diese Befreiungsanträge gestellt werden, da sich das Gebiet im Generationenwechsel befindet. So kann besonders für Familien mit Kindern der Dachausbau wichtig sein, um die vorhandenen Gebäude besser nutzen zu können. Um diese kosten- und zeitaufwändigen Befreiungsverfahren zu umgehen sowie den anstehenden Generationenwechsel in diesem Gebiet zu erleichtern, soll durch eine Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 8 einschließlich seiner Änderungen eine moderate Nachverdichtung ermöglicht werden.

  1. Derzeitige planungsrechtliche Situation

Zur Beurteilung von Bauvorhaben wird derzeit für das Aufhebungsgebiet der Durchführungsplan Haaren Nr. 8 angewendet. Neben der Festsetzung öffentlicher und privater Flächen sind im Durchführungsplan Nutzungsart und Nutzungsmaß der Bauflächenfestgesetzt. Insbesondere beziehen sich die Festsetzungen auf die Höhe der Gebäude. Je nach Lage sind Dachausbauten ausgeschlossen.

  1. Stellungnahme der Verwaltung / Empfehlung / Weiteres Vorgehen

Nach Auffassung der Verwaltung gewährleistet eine Beurteilung des Aufhebungsgebietes nach §34 BauGB eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Zusätzlich werden durch die Aufhebung des Durchführungsplanes Haaren Nr. 8 die Voraussetzungen für eine moderate Nachverdichtung auf einigen wenigen Grundstücken sowie den Ausbau der Dachgeschosse geschaffen.

Sie empfiehlt daher, den Durchführungsplan Nr. 8 der ehem. Gemeinde Haaren einschl. aller Änderungen aufzuheben.

Außerdem empfiehlt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung des Durchführungsplans Nr. 8 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

3 Straßen

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Worum geht es?

Ein veralteter Durchführungsplan in Haaren wird aufgehoben, um Nachverdichtung und zeitgemäße Wohnformen zu ermöglichen.

Projekt

Nachverdichtung Haaren

Auch: Durchführungsplan Nr. 8, Aufhebung Haaren

Strategien & Programme

Masterplan AACHEN*2030

Kategorien

StadtentwicklungWohnen

Schlagworte

BebauungsplanInnenentwicklungGenerationenwechsel

Betroffene Gruppen

Anwohner HaarenFamilienGrundstückseigentümer

Handlungstyp

Aufhebung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Haaren

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Technische Details