Neufassung des 6. Nachtrages zur Parkgebührenordnung
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Parkgebührenordnung wird angepasst, um Elektrofahrzeugen längere Parkzeiten zu ermöglichen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die geänderte Fassung des 6. Nachtrages zur Parkgebührenordnung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Vorlage vom 17.04.2018 (B03/0109/WP17) hat der Rat der Stadt mit der 5. Änderung der Parkgebührenordnung eine Befreiung von Parkgbühren für Elektrofahrzeuge beschlossen. Diese soll für maximal 2 Stunden unter Verwendung einer Parkscheibe gelten. Diese Regelung gilt als Testphase,befristet bis zum 31.05.2020.
Mit der 6. Änderung der Parkgebührenordnung (B03/0126/WP17) wurde jedoch im § 2 Abs. 1 die grundsätzliche Höchstparkdauer in Tarifzone 1 mit 60 Minuten festgelegt und gilt demzufolge auch für Elektrofahrzeuge. Eine derartige Einschränkung war jedoch nicht beabsichtigt.
Die Bekanntmachung des 6. Nachtrages der Parkgebührenordnung erfolgte bisher nicht, da aufgrund der Gebührenanpassung eine Umstellung der Parkscheinautomaten erforderlich war und diese erst in Kürze abgeschlossen sein wird.
Aus diesem Grunde kann der 6. Nachtrag der Parkgebührenordnung zum jetzigen Zeitpunkt noch ergänzt werden.
Ziffer I. des 6. Nachtrages zur Parkgebührenordnung wird wie folgt ergänzt:
Ergänzung des § 2 Abs. 1:
Hinter „Die Höchstparkdauer in Tarifzone I beträgt 60 Minuten.“ wird folgender Satz eingefügt:
„Für Elektrofahrzeuge gilt abweichend hiervon eine Höchstparkdauer von 120 Minuten. § 1 Abs. 3 bleibt unberührt.“
Dokument
Weitere Dokumente (1)
Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.
Projekt: Parkgebührenordnung
Zum ProjektDie Stadt Aachen passt die Parkgebühren im öffentlichen Raum an. Ab Juni 2023 kostet das Parken in der Tarifzone 1 3,00 € pro Stunde und in der Tarifzone 2 1,50 € pro Stunde.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- 7. Nachtrag zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen (Parkgebührenordnung)FB 60/0072/WP18 · 22. März 2023
KI-Analyse
Worum geht es?
Parkgebührenordnung wird angepasst, um Elektrofahrzeugen längere Parkzeiten zu ermöglichen.
Projekt
Parkgebührenordnung
Auch: Parkgebühren
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Geändert
- 18.2.2026