Vorlage·E 18/0203/WP17·11. Dezember 2019

2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018.

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
6 Beratungen

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Straßenreinigungssatzung wird angepasst: Neue Straßen kommen hinzu, Reinigungsklassen werden überprüft und die Verantwortung für bestimmte Wege neu geregelt.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

b) Die zuständigen Bezirksvertretungen

Aachen-Mitte

Aachen-Eilendorf

Aachen-Laurensberg

Aachen-Brand

nehmen die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt Aachen, die vorgelegte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

c) Der Rat der Stadt Aachen

beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb und der zuständigen Bezirksvertretungen die vorgelegte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Zur 2. Änderungssatzung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung sind die nachfolgenden Änderungen vorzunehmen.

1)Änderungen im Straßenverzeichnis

Die nachstehend aufgeführten und zum 01.01.2020 öffentlich gewidmeten Straßen sind unter Festlegung einer Reinigungsklasse in das Straßenverzeichnis aufzunehmen.

Neuaufnahme in das Straßenverzeichnis:

-Alois-Riedler-Straße(Aachen-Laurensberg)RKL S9

-Campus-Boulevard(Aachen-Laurensberg)RKL S8

-Doris-Schachner-Straße(Aachen-Laurensberg)RKL S9

-Maria-Lipp-Straße(Aachen-Laurensberg)RKL S9

-Wilfried-König-Straße(Aachen-Laurensberg)RKL S9

Änderungen der Reinigungshäufigkeit

Im Rahmen der kontinuierlichen Überprüfung der den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen zugeordneten Reinigungsklassen wurde festgestellt, dass bei den nachstehend aufgeführten Straßen der Verschmutzungsgrad und das daraus abzuleitende Reinigungsbedürfnis nicht mehr der derzeit festgelegten Reinigungshäufigkeit entspricht.

Auf Grund dessen ist bei diesen Straßen eine Anpassung der Reinigungsklasse an den festgestellten Verschmutzungsgrad in dem nachstehend beschriebenen Umfang erforderlich.

Erhöhung der Reinigungshäufigkeit:

-Wolferskaul(Aachen Brand)von RKL S9 in RKL S8

-Marktstraße(Aachen Brand)von RKL S9 in RKL S8

Verringerung der Reinigungshäufigkeit:

-Severinusplatz (Aachen Eilendorf)von RKL S9 in RKL U6

Neueinteilung Marktplatz Brand:

Aufgrund der baulichen Veränderungen des Marktplatzes Brand ergibt sich folgende neue Einteilung der jeweiligen Straßenabschnitte und der somit zugehörigen Reinigungsklassen:

-MarktplatzHausnummer 11 – 15 in RKL S9

-MarktplatzHausnummer 4 – 30in RKL S8

-Marktplatz Hausnummer 5 – 9in RKL U6

2) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Stichstraßen-Negativkatalog).

Im Interesse einer einheitlichen Verfahrensweise im gesamten Stadtgebiet in Bezug auf die Behandlung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Stichwege sind die nachgenannten Straßen in den Stichstraßen - Negativkatalog aufzunehmen.

-Lotharstraße(Aachen Mitte)

3) Streichung aus dem Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen

(Stichstraßen – Negativkatalog)

-Schleswigstraße (Aachen Mitte)

-Buschhäuser Weg (Aachen Mitte)

4) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Negativkatalog)

-Bei der Kapelle (Aachen Eilendorf)

5) Gebühren

Eine Gebührenanpassung für das Jahr 2020 ist nicht erforderlich, da die Straßenreinigungsgebühren im Interesse einer Gebührenkonstanz in der Ratssitzung vom 12.12.2018 für den Kalkulationszeitraum 2019 – 2021 festgesetzt wurden.

Vorstehende 2. Änderungssatzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung zum 01.01.2020 in Kraft.


Die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen ist elektronisch abrufbar.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

11 Straßen

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Dokument

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Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Worum geht es?

Die Straßenreinigungssatzung wird angepasst: Neue Straßen kommen hinzu, Reinigungsklassen werden überprüft und die Verantwortung für bestimmte Wege neu geregelt.

Projekt

Straßenreinigungssatzung Aachen

Auch: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung

Kategorien

VerkehrUmwelt & Natur

Schlagworte

AbfallmanagementGebührenregelungStadtsauberkeitWinterdienst

Betroffene Gruppen

AnwohnerGrundstückseigentümerGewerbetreibende

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
18.2.2026
Technische Details