Übersicht über die Übertragung von Ermächtigungen oberhalb der Wertgrenze vom Haushaltsjahr 2019 in das Haushaltsjahr 2020
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt die beigefügte Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen über 150.000 Euro zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die beigefügte Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen über 150.000 Euro zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß Ziffer 2 der Dienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen im Rahmen des Jahresabschlusses vom 24.01.2018 sind dem Rat der Stadt die Ermächtigungsübertragungen oberhalb der im § 8 der Haushaltssatzung festgelegten Wertgrenze (150.000 Euro) vorzulegen.
Es handelt sich um die Übertragung von Ermächtigungen (fortgeschriebene Haushaltsansätze) in das Haushaltsjahr 2020 insbesondere aufgrund bestehender rechtlicher Verpflichtungen aus Vorjahren. Die Haushaltsansätze wurden bereits in Vorjahren im Rahmen der Haushaltsplanung durch den Rat festgesetzt.
Als Anlage beigefügt ist je eine Übersicht der in das Jahr 2020 übertragenen Ermächtigungen mit Stand vom 16.07.2020 für den Ergebnis- und den Investitionsplan.
Dokument
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KI-Analyse
Projekt
Haushaltsermächtigungen 2020
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Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
AbgeschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Geändert
- 17.2.2026