Solarförderung Aachen·3 VorlagenKI
Vorlage·FB 36/0474/WP17·26. August 2020

Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Aachen - Projektvorbereitung und Mittelverwendung

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Fördermittel für Solaranlagen sollen den Ausbau erneuerbarer Energien in Aachen beschleunigen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat, der beschriebenen Verlagerung von Mitteln im bestehenden Ansatz für das Jahr 2020 zuzustimmen, um die Maßnahme im Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK), Förderung von PV-Anlagen im privaten und gewerblichen Bereich, kurzfristig auf den Weg zu bringen. Er empfiehlt dem Rat, die Richtlinie zur Solarförderung in Kraft zu setzen.

Der Rat der Stadt Aachen stimmt der Verlagerung von Mitteln im bestehenden Ansatz für das Jahr 2020 zu, um die Maßnahmen im Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK), Förderung von PV-Anlagen im privaten und gewerblichen Bereich, kurzfristig auf den Weg zu bringen. Die Richtlinie zur Solarförderung tritt ab sofort in Kraft.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Nachgang zum Beschluss des Klimanotstandes am 19. Juni 2019 hat die Verwaltung ein Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) auf den Weg gebracht, das dem Rat am 25.8.2020 zur Beschlussfassung vorgelegt wird. In der Vorlage zum IKSK-Beschluss ist ein Vorschlag für primäre Maßnahmen enthalten.

Die Verwaltung hat Möglichkeiten geprüft, mit den bestehenden Haushaltansätzen bereits in 2020 Maßnahmen aus der Liste der primären Maßnahmen im IKSK auf den Weg zu bringen, um möglichst schnell in die Umsetzung des IKSK zu kommen.

Im PSP 4-140101-944-2 wurden im Zuge der Haushaltsberatungen Mittel für ein „Modellprogramm Fassadenbegrünung“ bereitgestellt und zwar 100.000 Euro in 2020 und 2021. Zur Vorbereitung und Umsetzung eines solchen Modellprogramms fehlen jedoch in 2020 die personellen Ressourcen. Ein Förderprogramm zur Nutzung von Solarenergie, Projekt 3.1 im IKSK,wurde aber bereits inhaltlich und organisatorisch vorbereitet und könnte bei entsprechender Mittelverfügbarkeit unmittelbar in Kraft treten.

Daher bittet die Verwaltung, die Mittel im PSP 4-140101-944-2 für 2020 umwidmen und zum Start einer Solarförderung nutzen zu dürfen. Mit den Fördermitteln können rund 130 Anlagen gefördert werden,je nachdem wie groß die Anlagen sind. Da die Anlagenkosten zurzeit zwischen 4.000 und 15.000 Euro (2-kWp-Anlage bzw. 10-kWp-Anlage) liegen, würden Investitionskosten von rund 1,23 Mio. Euro ausgelöst.

Wesentliche Parameter zur städtischenFörderung von Solaranlagen sind:

Gefördert werden der Erwerb und die Installation inklusive dazugehöriger Inbetriebnahme neuer Photovoltaikanlagenvon 1.0 kWp bis 10 kWp. Ebenso gefördert werden thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung mit und ohne Heizungsunterstützung. Förderung erhalten können Privatpersonen, Betriebe, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine, die beabsichtigen eine Photovoltaikanlage/ thermische Solaranlage auf ihrem eigenen Gebäude im Stadtgebiet Aachen zu installieren.

Vor Antragstellung kann eine Beratung in Anspruch genommen werden durch die dafür qualifizierten Stellen wie altbau plus e.V., die Energieberatung der Verbraucherzentrale sowie der Stadtwerke Aachen AG (STAWAG). Die bewilligende Stelle ist der Fachbereich Umwelt.

Die Förderhöhe beträgt für

Photovoltaik-Anlagen

1bis2 kWp

500 Euro

über2 bis5 kWp

750 Euro

über5 bis 10 kWp

1.000 Euro

Solarthermische-Anlagen

für Warmwasserbereitung

700 Euro pauschal

Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung

1000 Euro pauschal

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

4-140101-944-2, Modellprogramm Fassadenbegrünung

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

100.000

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

100.000

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0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Die bereits im Haushalt 2020 angesetzten Mittel für ein Modellprogramm Fassadenbegrünung in Höhe von 100.000 Euro sollen verwandt werden, um Fördermittel zur Installation von Solaranlagen auf privaten und gewerblich genutzten Gebäuden bereit zu stellen.

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Sammeldokument öffentlich195.7 KB
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Projekt: Solarförderung Aachen

Zum Projekt

Die Stadt Aachen plant zusätzliche Beratungsangebote, um den Ausbau von Solaranlagen auf Mietobjekten und Gewerbegebäuden zu fördern. Ziel ist es, das städtische Förderprogramm besser auszuschöpfen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Energie & KlimaMaßnahme geplant26. Aug. 2020 – 28. Sept. 20223 Vorlagen
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Fördermittel für Solaranlagen sollen den Ausbau erneuerbarer Energien in Aachen beschleunigen.

Projekt

Solarförderung Aachen

Auch: PV-Förderprogramm, Solarthermie-Förderung

Strategien & Programme

Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) Aachen

Kategorien

Energie & Klima

Schlagworte

Erneuerbare EnergienFörderprogrammeKlimaschutz

Betroffene Gruppen

HausbesitzerUnternehmenVereine

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
23.2.2026
Technische Details