Einführung und Verpflichtung der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters durch die / den Altersvorsitzende/n
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Wie werden neue Bezirksbürgermeisterinnen und -bürgermeister in ihr Amt eingeführt? Die feierliche Verpflichtung nach Gemeindeordnung steht an.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
entfällt
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 67 Abs. 3in Verbindung mit § 36 Abs. 5 Gemeindeordnung für das Land Nordrdhein-Westfalenwird dieBezirksbürgermeisterin / der Bezirksbürgermeister von
der / dem Altersvorsitzenden in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer / seiner Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, indem die Bezirksbürgermeisterin/ der Bezirksbürgermeisterihr / seinEinverständnis mit folgender Erklärung bekundet:
"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und
meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.
Mögliche Ergänzung:
„So wahr mir Gott helfe."
Dokument
Projekt: Verpflichtung Bezirksbürgermeister
Zum ProjektWeitere Vorlagen in diesem Projekt
- Einführung und Verpflichtung der Bezirksbürgermeisterin / des BezirksbürgermeistersBA 1/0304/WP18 · 12. Nov. 2025
KI-Analyse
Worum geht es?
Wie werden neue Bezirksbürgermeisterinnen und -bürgermeister in ihr Amt eingeführt? Die feierliche Verpflichtung nach Gemeindeordnung steht an.
Projekt
Verpflichtung Bezirksbürgermeister
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- B 0 - Bezirksvertretung Aachen-Mitte/Geschäftsstelle
- Geändert
- 17.2.2026