Vorlage·FB 14/0022/WP18·15. April 2021

Einführung und Verpflichtung der noch nicht verpflichteten Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses durch den Ausschussvorsitzenden

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Neue Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses werden feierlich auf ihre Aufgaben verpflichtet.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Erläuterungen

Erläuterungen:


Gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 67 Abs. 3 GO NRW werden die noch nicht verpflichteten Ausschussmitglieder von dem Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetz-mäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, in dem die noch nicht ver-pflichteten Ausschussmitglieder einzeln ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können

wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und

meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde (so wahr mir Gott helfe).“

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

keine

Dokument

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Neue Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses werden feierlich auf ihre Aufgaben verpflichtet.

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

AusschussarbeitVerpflichtung

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
Geändert
17.2.2026
Technische Details