Vorlage·FB 60/0009/WP18·27. Januar 2021

Straßen- und Wegekonzept nach §8a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG)

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Konzept für Straßen- und Wegebaumaßnahmen in Aachen soll Planungssicherheit schaffen und Fördermittel für die Stadt sichern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschussempfiehlt dem Rat der Stadt, das Straßen- und Wegekonzept nach §8a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) zu beschließen.

Der Rat der Stadtbeschließt das Straßen- und Wegekonzept nach §8a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG).


Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach §8a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) hat die Gemeinde ein Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen darstellt, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll Kanalbau- sowie Straßenbau- und -unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen sind und ob diese voraussichtlich beitragspflichtige Kanalbau- bzw. Straßenausbaumaßnahmen sein werden. Es ist über den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinde anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre, fortzuschreiben. Darüber hinaus ist das Straßen- und Wegekonzept von der kommunalen Vertretung zu beraten und zu beschließen.

Für eine ab dem 01.01.2021 beschlossene beitragsfähige Kanalbau- bzw. Straßenbaumaßnahme kann nur dann eine Landeszuwendung zur Entlastung der Beitragspflichtigen in Höhe von 50 v. H. an die Stadt gewährt werden, wenn diese in einem zuvor beschlossenen Straßen- und Wegekonzept gelistetist.

Da die Zuständigkeit für die Entscheidungüber das Straßen- und Wegekonzeptes vom Rat bisher nicht auf einen Ausschuss übertragen wurde, entscheidet dieser selbst; der Mobilitätsausschuss ist zu beteiligen.

Die Verwaltung hat das als Anlage beigefügte Straßen- und Wegekonzept erstellt. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, dem Rat zu empfehlen, dieses Konzept zu beschließen.

Der Mobilitätsauschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das als Anlage beigefügte Straßen- und Wegekonzept zu beschließen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich ggfls. erst mit dem jeweils erforderlichen Ausführungsbeschluss für die Straßenbaumaßnahme.

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Ergeben sich erst aus dem jeweiligen Beschluss zur Ausführungsplanung der vorgesehenen Straßenbaumaßnahme.

Dokument

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Projekt: Straßen- und Wegekonzept

Zum Projekt

Die Stadt Aachen hat ein Straßen- und Wegekonzept erstellt, das vorhabenbezogen Kanalbau- sowie Straßenbau- und Unterhaltungsmaßnahmen für die mittelfristige Finanzplanung darstellt.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

VerkehrMaßnahme geplant6. Mai 2020 – 13. Dez. 20235 Vorlagen
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Ein Konzept für Straßen- und Wegebaumaßnahmen in Aachen soll Planungssicherheit schaffen und Fördermittel für die Stadt sichern.

Projekt

Straßen- und Wegekonzept

Auch: KAG-Konzept

Kategorien

VerkehrHaushalt & Finanzen

Schlagworte

StraßenbauInfrastrukturplanungFördermittelKanalbau

Betroffene Gruppen

AnwohnerAutofahrerRadfahrerFußgänger

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
9.2.2026
Technische Details