Haushaltsberatungen 2021 für den Produktbereich 08-Sportförderung
Inhalt
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss beschließt ausschließlich der Personalaufwendungen die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne (konsumtiver Teil) des Produktbereiches 08 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2021 mit dem Finanzzeitraum 2021 – 2024 in Verbindung mit in der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen.
Der Sportausschuss beschließt darüber hinaus, die in den Teilfinanzplänen 2021 veranschlagten Investitionen (für die Jahre 2021 – 2024) sowie die Verpflichtungsermächtigungen im Produktbereich 08 unter Berücksichtigung der Veränderungsnachweisung sowie einschließlich der beschlossenen Einzelveränderungen.
Die Übersicht über die aufgrund § 13 KomHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen nimmt der Sportausschuss zur Kenntnis.
Er beschließt die Produktblätter in der vorgelegten Form einschließlich in der Sitzung beschlossener Einzelveränderungen.
In Vertretung
(Schwier)
Beigeordnete
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2021 einschließlich Finanzplanung bis 2024 wurde am
16. Dezember 2020 in den Rat der Stadt eingebracht und zur weiteren Beratung an die Gremien verwiesen.
Die ausschussbezogenen Beratungsunterlagen sind beigefügt. Hierzu sich eventuell noch ergebende Veränderungen werden in der Sitzung bekannt gegeben.
Soweit in den bis zur Sitzung des Sportausschusses erfolgten Haushaltsberatungen der Bezirksvertretungen Beschlüsse zum Produktbereich 08– Sportförderung gefasst werden, die nicht mit den vorliegenden Angaben übereinstimmen, werden diese in der Sitzung bekannt gegeben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keinepositivnegativnicht eindeutig
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittelgroßnicht ermittelbar
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keinepositivnegativnicht eindeutig
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
Ovollständig
Oüberwiegend (50% - 99%)
Oteilweise (1% - 49 %)
xnicht
Onicht bekannt
Dokument
Projekt: Haushalt 2021
Zum ProjektDer Haushaltsplanentwurf 2021 wurde im Hauptausschuss eingebracht. Die 2. Veränderungsnachweisung enthält Anpassungen durch die Verwaltung und Fachausschüsse.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Finanzieller Zwischenbericht 3. Quartal 2021 (01.01. bis 30.09.2021) nach § 20 EigVO NRW nebst ErläuterungenE 88/0024/WP18 · 16. Nov. 2021
- Finanzieller Zwischenbericht 1. Quartal 2021 (01.01. bis 31.03.2021) nach § 20 EigVO NRW nebst ErläuterungenE 88/0013/WP18 · 8. Juni 2021
KI-Analyse
Projekt
Haushalt 2021
Kategorien
Schlagworte
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Anhörung
- Federführend
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Geändert
- 9.2.2026