Haushalt 2022·21 VorlagenKI
Vorlage·FB 20/0088/WP18·16. Februar 2022

Haushaltsplanberatungen 2022

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Der Haushaltsplan 2022 wird beraten. Welche Änderungen und Anpassungen stehen nach den Fachausschussbeschlüssen an?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Haushaltssatzung 2022 unter

Einbeziehung:

1. der Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan, dem konsumtiven Finanzplan, dem

Investitionsplan und den Produktblättern zum Haushaltsplanentwurf 2022

2. der in der Sitzung beschlossenen Veränderungen

3. der haushaltsneutralen Verteilung der Abschreibungs- und Sonderposten- sowie der

Personalkostenaufteilung

zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Haushaltssatzung 2022 unter Einbeziehung:

1. der Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan, dem konsumtiven Finanzplan, dem

Investitionsplan und den Produktblättern zum Haushaltsplanentwurf 2022

2. der in der Sitzung beschlossenen Veränderungen

3. der haushaltsneutralen Verteilung der Abschreibungs- und Sonderposten- sowie der

Personalkostenaufteilung.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 10.11.2021 wurde der Haushaltsplanentwurf 2022 mit seinen Anlagen im Rat der Stadt Aachen eingebracht (Vgl. Vorlage FB 20/0061/WP18). Zusätzlich wurden den Fraktionen, den nicht fraktionsangehörigen Ratsmitglieder*innen und den Geschäftsführer*innen der Fachausschüsse die ausschussbezogenen, kontenscharfen Auswertungen zur Beratung zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus wurden den Fraktionen sowie den nicht fraktionszugehörigen Ratsmitglieder*innen und den Geschäftsführer*innen der Fachausschüsse die 1. ausschussbezogene und kontenscharfe Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2022 zur Verfügung gestellt.

In der Sitzung des Finanzausschusses am 18.01.2022 erfolgte die Beratung des Haushaltsplanentwurfs und der 1. Veränderungsnachweisung für die originär dem Finanzausschuss zugeordneten Produkte (Vorlage FB 20/0082/WP18).

Für die Beratung der 1. Veränderungsnachweisung der übrigen, nicht originär dem Finanzausschuss zugeordneten Produkte wird auf die jeweiligen Fachausschussunterlagen verwiesen.

Die 2. Veränderungsnachweisung enthält nun neben weiteren Veränderungen durch die Verwaltung auch die durch die Fachausschüsse getroffenen Beschlüsse. Diese 2. Veränderungsnachweisung wird als

- Anlage 1: 2. Veränderungsnachweisung (Ergebnisplan, konsumtiver Finanzplan,

Investitionsplan, Produktblätter und § 13-Liste)

so bald wie möglich nachgereicht. In der Übersicht werden die Veränderungen dargestellt, die sich seit der 1. Veränderungsnachweisung ergeben haben. Der jeweiligen Haushaltsposition kann der Urheber der Veränderung (Verwaltung oder Fachausschuss) entnommen werden, haushaltsneutrale Verlagerungen (aufgrund kontierungstechnischer Zuordnung) werden in der Spalte „Thema“ als solche gekennzeichnet.

Eine Übersicht über die wesentlichen Positionen der 2. Veränderungsnachweisung im Ergebnis- und Investitionsplan wird den Mitglieder*innen des Finanzausschusses, den Fraktionsgeschäftsführungen sowie den fraktionslosen Mitglieder‘innen des Rates vorab per E-Mail zur Verfügung gestellt, sobald diese vorliegt.

Aufbauend auf den Ergebnissen der 2. Veränderungsnachweisung werden darüber hinaus folgende Unterlagen nachgereicht:

- Anlage 2: Voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals

-Anlage 3: Haushaltssatzung

Für die Beratungen im Rat der Stadt Aachen werden ggfls. die Anlage 2: „Voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals“ und die Anlage 3: „Haushaltssatzung“ an die Beratungsergebnisse im Finanzausschuss angepasst und bis zur Ratssitzung ebenso zur Verfügung gestellt wie eine Auflistung der im Finanzausschuss beschlossenen Veränderungen.

Die Produktblätter werden hinsichtlich der Kennzahlen, die direkte Abbildungen von

Haushaltspositionen darstellen (z.B. Kennzahl „Jahresfehlbedarf im Haushaltsplan“ im Produkt

01.09.01) sowie den jeweiligen Produktergebnissen und -volumen nach Beschluss des Rates an die

Beratungsergebnisse angeglichen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Abhängigkeit der getroffenen Beschlüsse.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Dokument

Sammeldokument öffentlich1.4 MB
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Projekt: Haushalt 2022

Zum Projekt

Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand der Investitionsauszahlungen im Haushaltsjahr 2022. Eine detaillierte Auswertung der fortgeschriebenen Ansätze und Mittelbindungen wird vorgestellt.

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Haushalt & FinanzenAbgeschlossen10. Nov. 2021 – 7. Feb. 202321 Vorlagen
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Worum geht es?

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Projekt

Haushalt 2022

Auch: Haushaltsplan 2022

Kategorien

Haushalt & Finanzen

Schlagworte

HaushaltsberatungFinanzplanungVeränderungsnachweis

Betroffene Gruppen

BürgerStadtverwaltung

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
25.2.2026
Technische Details